Lohn + Gehalt Änderungen 2020 (Bild: Pixabay)

Lohn & Gehalt: Das ändert sich in 2020

  • Letztes Update:4 Jahren 
  • Lesezeit:3Minuten

Der Jahreswechsel bringt nicht nur gute Vorsätze, sondern meist auch eine Vielzahl an gesetzlichen Änderungen rund um die Themen Lohn und Gehalt mit sich. Das ist zu beachten.

Ein Gastbeitrag von Lexware

Neues beim Thema Mindestlohn

StartUps beschäftigen gerne Minijobber, die sich jetzt freuen dürfen: Ab Januar 2020 steigt nämlich der Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Stunde an. Damit sinkt auch die Arbeitszeit, die der Minijobber pro Monat erbringen darf von knapp 49 auf 48 Stunden.

Für den Arbeitgeber ist es mit der angepassten Zahlung allerdings nicht getan. Es müssen unter Umständen zusätzlich spezielle tarifliche Lohnuntergrenzen erkannt und überwacht, penible Meldevorschriften beachtet und Aufzeichnungsvorschriften eingehalten werden. Da gibt es eine ganze Menge zu berücksichtigen – gut, dass zumindest die Ausnahmen klar regelt sind.

Änderungen in der Rechengrößen der Sozialversicherung

Die der Lohnabrechnung zugrunde liegenden Rechengrößen für die Berechnung der Abgaben an die Sozialversicherung ändern sich auch mit dem Jahreswechsel 2019 / 2020 wieder. Das hat Auswirkungen auf die Personalkosten des Arbeitgebers und auf das Netto im Geldbeutel des Arbeitnehmers.

So sinkt etwa der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent. Einen Anstieg gibt es beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser steigt von 0,9 Prozent um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent.

Änderungen im Personenstandsrecht

Wer als Arbeitgeber einen diversen Angestellten einstellen möchte, sollte einige Punkte beachten, damit der Bewerbungsprozess und der Arbeitsalltag diskriminierungsfrei ablaufen. Nicht nur bei der Stellenanzeige oder dem Schriftverkehr muss das dritte Geschlecht berücksichtigt werden. Auch beim Arbeitgeber-Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist die Geschlechtsangabe ab 2020 relevant.

Künftig können Arbeitgeber von diversen Beschäftigten nun beim Meldeverfahren für Personen des dritten Geschlechts das Kennzeichen „D = divers“ und für Personen von unbestimmtem Geschlecht das Kennzeichen „X = unbestimmt“ auswählen – genau so wie es auch im Geburtenregister der Fall ist. Arbeitgeber können damit nun diskriminierungsfrei die Meldung zur Sozialversicherung abgeben.

Abschaffung des gelben Krankenscheins ab 2021

Der gelbe Krankenschein bzw. die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in vierfacher Papierform gehört bald der Vergangenheit an. An die Stelle des gelben Krankenscheins wird – aktuell geplant für 2021 – die digitale Krankschreibung treten.

So soll künftig nicht mehr der Patient, sondern der Arzt den Krankenschein auf elektronischem Wege direkt an die Krankenkasse übermitteln. Der Arbeitgeber kann die Daten dort direkt abrufen.

Die Check-Liste für Arbeitgeber zum Jahreswechsel

Gut vorbereitet für den Jahreswechsel? Ob das stimmt, zeigt ein Blick auf folgende Checkliste. Folgende Tätigkeiten sollten vor dem Jahreswechsel erledigt sein:

  • Firmendaten prüfen: Überprüfen, ob alle Angaben zur Berufsgenossenschaft ergänzt / korrekt sind. Achtung: Neue Mitgliedsnummern dürfen erst nach der Dezemberabrechnung eingetragen werden!
  • Lohnkonten prüfen: Überprüfung der Abrechnung des abgelaufenen Jahres im Lohnkonto
  • Prüfung von Entgeltgrenzen: Minijobber 450 Euro, Midijobber 1.300 Euro

Diese sollte vor der Januar-Abrechnung erledigt sein

  • Änderungen an den Firmendaten:
    • Prüfung und Anpassung des Anmeldungszeitraums der Lohnsteuer (unter 1.080 Euro jährlich, bis 5.000 Euro quartalsweise, ab 5.000 Euro monatlich)
    • Anpassung der Umlagekombination
      • bis 30 Vollzeitkräfte = Umlagen 1,2 bei Krankheit und Mutterschaft
      • bei mehr als 30 Vollzeitkräften: Umlage 2 (nur bei Mutterschaft)
  • Neue Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft eintragen
  • Änderungen an den Mitarbeiterdaten: Prüfung und Anpassung der Versicherungsart anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze (gesetzlich, freiwillig, privat)
  • Dokumente aushändigen (bis zum 15. Februar 2020): Lohnsteuerbescheinigungen und SV-Meldungen

Über den Autor:

Mit den Produkten von Lexware, einer Marke der Haufe Group, bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung – von der Buchhaltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. Die hier genannten Änderungen zum  Jahreswechsel gibt es auch übersichtlich zusammengefasst im neuen kostenfreien neuen eBook von Lexoffice.


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