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GbR, UG, GmbH oder SE: Welche Rechtsform sollte ein StartUp wählen?

  • Letztes Update:10 Monaten 
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Welche Rechtsform ist die beste für ein junges Unternehmen? Was sind die Vorteile und Nachteile?

Welche Rechtsform bietet sich für StartUps an?

Jede Rechtsform bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile mit. Für welche sich Gründer letztendlich entscheiden, hängt von vielen Faktoren wie der persönlichen Risikobereitschaft, der geschäftlichen Erfahrung und der persönlichen Beziehung des Gründerteams ab.

Zwar ist eine einmal gewählte Rechtsform nicht für die Ewigkeit bestimmt, ein Wechsel in eine andere Rechtsform kann jedoch umständlich und kostspielig ausfallen. Es ist deswegen sinnvoll, sich rechtzeitig mit den verschiedenen Rechtsformen zu beschäftigen und vor dem Beginn des operativen Geschäftes die Entscheidung zu treffen.

Was sind die größten Unterschiede?

Die Rechtsformen lassen sich in Personen- und in Kapitalgesellschaften unterteilen. Die Personengesellschaften sind „nur“ eine Zusammensetzung von Einzelpersonen, sie besitzen keine eigenständige Rechtsgestalt. Und Sie dürfen keinerlei Vermögen besitzen, deswegen haften die Gesellschafter uneingeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.

Mit diesen Risiken müssen sich Kapitalgesellschaften nicht beschäftigen. Sie dürfen ein eigenes Vermögen aufbauen und haften im Schadensfall ausschließlich mit dem gemeinschaftlichen Vermögen. Die beschränkte Haftung ist wiederum an eine feste Verbindlichkeit gebunden: an das Stammkapital, das die Gründungsvoraussetzung einer Kapitalgesellschaft ist.

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Die verschiedenen Rechtsformen im Überblick

Das sind die gängigen Rechtsformen für StartUps und andere Formen von Unternehmensgründungen:

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine GbR ist gerade bei Startups eine übliche Unternehmensart. Für diese Gesellschaftsform sind lediglich zwei Personen notwendig, die eine gemeinsame Geschäftsidee verwirklichen wollen. Eine GbR kann formlos gegründet werden. Es ist aber besser, einen Notar zu Rate zu ziehen und einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen.

Eine GbR ist zwar einfach gegründet, doch sie bringt viele Nachteile mit sich. Das Risiko der persönlichen Haftung ist immer vorhanden – bereits eine Abmahnung reicht aus, um das StartUp vor allem in der Anfangsphase in finanzielle und rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Auch ist ein Mitwirken von Investoren in den meisten Fällen nicht möglich, da diese ebenso haftbar gemacht werden können.

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GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für Gründer lohnt es sich, über eine Kapitalgesellschaft nachzudenken. Die Kapitalgesellschaft erster Wahl ist die GmbH. Sie hat eine eigenständige Rechtsgestalt, ist von personellen Belangen weitgehend unabhängig und ermöglicht eine Zusammenarbeit mit Investoren.

Die GmbH-Gründung fällt recht einfach aus. Die Grundlage fürs GmbH-Gründen sind mehrere natürliche oder juristische Personen und ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung heißt so, da die Gesellschafter nur begrenzt haften – finanziell maximal bis zur Höhe ihrer Einlage.

Die GmbH-Gründungskosten sind ein Hindernis für viele Jungunternehmer: Das Mindestkapital liegt bei 25.000 Euro. Dazu kommen noch Kosten für Notar und Steuerberater.

UG – Unternehmergesellschaft

Natürlich ist die beschränkte Haftung für Gründer ein attraktiver Faktor, der für eine GmbH spricht. Eine Sonderform der GmbH ist die „Zwischenform“: die Unternehmergesellschaft (UG). Sie ist als eine Art „Mini GmbH“ zu verstehen und kann von bis zu drei Gesellschaftern gegründet werden.

Nach der Eintragung ins Handelsregister ist diese Gesellschaftsform ebenfalls vollumfänglich haftungsbeschränkt, wobei das Mindestkapital lediglich bei einem Euro liegt. Für die meisten StartUps ist die UG keine dauerhafte Lösung, da sie Rücklagen aus dem Jahresüberschuss erfordert, die bei 25% liegen.

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GmbH & Co. KG – Kapital- und Kommanditgesellschaft

Eine GmbH & Co. KG kann für Gründer eine interessante Option sein, da sie die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft vereint. Bei einer Kommanditgesellschaft treten zwei Gesellschafter als Gründer auf: Der Komplementär und der Kommanditist.

Für diese Gesellschaftsform benötigst du eine Stammeinlage von 25.000 Euro für die GmbH und keine für die KG. Bei der GmbH & Co. KG wird die GmbH zum Komplementär und haftet als sogenannte Komplementär- GmbH nur beschränkt in Höhe ihres Kapitals – im Unterschied zur „normalen“ KG , bei der der Komplementär mit seinem Privatvermögen unbeschränkt haftet.

Die GmbH & Co. KG ist somit komplex und eignet sich eher für Gründer, die bereits Erfahrung haben und nicht zum ersten Mal ein Unternehmen aufbauen.

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AG – Aktiengesellschaft

Wächst ein StartUp und benötigt es regelmäßig frisches Kapital, kann eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) sinnvoll sein. Diese AG entsteht beispielsweise aus einer GmbH, indem es an die Börse geht.

Die Umfirmierung bietet zwar die Chance, viel Geld einzusammeln, dafür gibt es viele Gesetze und Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Zum Beispiel muss sich das Unternehmen an die Ad-hoc-Publizität halten und Hauptversammlungen abhalten.

Welche Herausforderungen es beim Börsengang gibt und was unbedingt zu beachten ist, erklärt ein Experte in dieser Folge des StartUpWissen Podcast:

SE – Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft)

Auch diese Gesellschaftsform ist eher etwas für Gründer, die bereits Erfahrung mit Unternehmensgründungen haben. Die SE bringt alle Vorteile einer „normalen“ Aktiengesellschaft mit sich: Sie ist in ihrer Haftung beschränkt und örtlich flexibel – deswegen kann sie innerhalb der EU in jedem beliebigen Land eröffnet werden.

Die Gründung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Das StartUp muss aber in jedem Fall international agieren und ein Gründungskapital von satten 120.000 Euro aufbringen.

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Fazit

Prinzipiell hat jede der erwähnten Gesellschaftsformen ihre guten und schlechten Seiten. Eine sorgfältige Analyse sollte am besten während des Verfassens des Businessplans von allen zukünftigen Gründungsmitgliedern vorgenommen werden. Alle Beteiligten müssen hierbei genau das Für und Wider abwägen. Eine rechtliche Beratung ist extrem wichtig!

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3 Kommentare

  1. Der Artikel ist klasse! Danke für den Überblick zu den Rechtsform. Ich bin noch ziemlich am Schwanken, ob ich eine GmbH gründen oder doch lieber erst einmal mit einer UG starten werde.

  2. Der Text unter dem Abschnitt „GmbH & Co. KG – Kapital- und Kommanditgesellschaft“ ist irreführend.
    Denn die darin erläuterten Merkmale beziehen sich fast singulär auf die KG und nicht auf die GmbH & Co. KG. Dabei sollte der Text doch die GmbH & Co. KG behandeln und nicht die KG. Nur der Anfang hat die GmbH & Co. KG als Thema.

    Es gibt jedoch Unterschiede zu KG und GmbH & Co. KG:
    -So benötigt die GmbH & Co. KG eine Stammeinlage von 25.000 € und die KG wie im Text beschrieben keine Mindesteinlage.
    -Zudem wird bei der GmbH & Co. KG die GmbH zum Komplementär und haftet als sogenannte Komplementär- GmbH nur beschränkt in Höhe ihres Kapitals. Im Unterschied zur „normalen“ KG , bei der der Komplementär mit seinem Privatvermögen unbeschränkt haftet.

    1. Hi Lennard,

      vielen Dank für deine Hinweise!! Ich habe die entsprechenden Sätze im Text gerade abgeändert.

      Grüße
      Jürgen
      (Chefredakteur StartUpWissen.biz)

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