Freelancer (Bild: Pixabay)

Freiberufler vs. Einzelunternehmer vs. Gewerbetreibender: Das sind die größten Unterschiede

  • Letztes Update:8 Monaten 
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Bist du ein Freiberufler oder ein Einzelunternehmer? Welche Art von Selbstständigkeit betreibst du? So findest du es schnell heraus.

Gibt es Unterschiede zwischen Freiberufler und Selbstständigen?

Viele Gründer starten nicht im Team, sondern alleine mit ihrer StartUp-Idee durch. Verständlich, denn oft muss das Konzept erst im ganz kleinen Rahmen und mit kaum vorhandenen Budget getestet werden.

Doch schon bald wird das Finanzamt von dir wissen wollen, welchen Status du hast: Bist du ein Selbständiger in Form eines Freiberuflers oder in Form eines Gewerbetreibenden?

Wenn du dich mit dem Thema beschäftigst, merkst du, dass es ja auch noch die Bezeichnungen Einzelunternehmen bzw. Einzelunternehmer, Freelancer und freier Mitarbeiter gibt. Wir erklären dir hier, was die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begriffe sind.

Was ist ein Selbständiger?

Klingt komisch, ist aber so: Selbständig bist du, wenn du selbständige Arbeiten durchführst. Das bedeutet, dass du in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis angestellt bist.

Zudem bietest du deine Leistungen an, um damit einen Gewinn zu erzielen. Erwirtschaftest du über ein paar Jahre hinweg keinen Gewinn, wird deine Tätigkeit vom Finanzamt als „Liebhaberei“ eingestuft. In diesem Fall verlierst du deinen Status als Selbstständiger.

Gut zu wissen: Bist du in der Ausführung deiner Tätigkeiten sehr an die Anweisungen eines Auftraggebers gebunden und von seinen Aufträgen finanziell stark abhängig, handelt es sich hierbei unter Umständen um eine Scheinselbstständigkeit!

Was ist ein Einzelunternehmer?

Im weitesten Sinne werden alle Selbständigen – gleichgültig ob Gewerbetreibender oder Freiberufler – als Einzelunternehmer gesehen.

Im engeren Sinn steht der Begriff „Einzelunternehmen“ nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler.

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Was ist ein Gewerbetreibender?

Ähnlich wie bei der Definition zur Selbständigkeit ist die Einordnung eines Gewerbetreibenden zunächst simpel und logisch: Ein Gewerbetreibender bist du, wenn du ein Gewerbe betreibst. Das heißt, wenn du beispielsweise Ware verkaufst – in einem Ladengeschäft, auf Märkten oder in deinem Onlineshop.

Als Gewerbetreibender meldest du dich und dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt an. Dafür erhältst du eine Gewerbesteuernummer und wirst Mitglied in der regionalen IHK (Industrie- und Handelskammer). Überschreitest du einen gewissen Freibetrag, musst du Gewerbesteuer bezahlen.

Liegen keine Anhaltspunkte für eine Freiberuflichkeit vor, so wirst du vom Finanzamt grundsätzlich erst einmal als Gewerbetreibender betrachtet. Das ist nicht unbedingt gut. Denn: Wer als Freiberufler gilt, muss keine Gewerbesteuer zahlen, hat keine Zwangsmitgliedschaft in einer IHK und muss keine doppelte Buchführung betreiben.

Was ist ein Freiberufler?

Für einen Freiberufler ist zunächst kennzeichnend, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Ausbildung und der Berufsausübung besteht. Hierzu zählen die sogenannte Katalogberufe. Das sind zum Beispiel:

  • Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren.
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe wie Architekten,  Ingenieure, Vermessungsingenieure, Handelschemiker und Lotsen
  • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe wie Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer und Dolmetscher
  • Sonderfälle nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) wie Diplom-Psychologen, Heilmasseure, Hebammen und hauptberufliche Sachverständige

Neben diesen Katalogberufen gibt es weitere Berufe, bei denen du als Freiberufler gelten kannst. Das sind die ähnlichen Vergleichsberufe. Dazu zählen beispielsweise EDV-Berater, Copywriter, Visagisten und Tanzlehrer.

Zudem können selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen. Ob das wirklich zutrifft, erfolgt in einer Einzelfallprüfung. Mögliche Unterstützung findest du beim Institut für Freie Berufe und beim Bundesverband der Freien Berufe.

Bist du wirklich ein Freiberufler?

Du kannst nicht einfach auswählen, ein Freiberufler zu sein. Diese Entscheidung trifft das Finanzamt. Auf dem Weg zur Entscheidung können dir jedoch einige Fragen helfen. Beantwortest du sie alle mit “Ja”, dann wirst du wahrscheinlich als Freiberufler eingestuft werden:

  • Hast du für deine Tätigkeit eine besondere berufliche Qualifikation?
  • Erbringst du geistige, schöpferische oder ideele Leistungen?
  • Setzen deine Kunden in fachlicher Sicht ein besonderes Vertrauen in deine Arbeit?
  • Können sich deine Kunden frei für deine Leistungen entscheiden?
  • Erbringst du deine Leistungen persönlich und nicht durch Mitarbeiter?
  • Bist du leitend verantwortlich für die Dinge in deinem Unternehmen?
  • Triffst du fachliche Entscheidungen frei und unabhängig?

Einen auch auf einzelne Berufsgruppen eingehenden, erweiterten Fragenkatalog findest du in den Gründungsinformationen des Instituts für Freie Berufe.

Wichtig: Es kommt auf deine Tätigkeit und nicht auf deine Ausbildung an, um als Freiberufler zu arbeiten! Bist du ein Architekt und willst ein Architekturbüro gründen, dann steht dir die Tür zur Freiberuflichkeit weit offen. Gründest du hingegen ein Bauunternehmen, dann wird das in der Regel nichts mit deiner Freiberuflichkeit.

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Deine Pflichten als Freiberufler

Gegenüber den Gewerbetreibenden genießen Freiberufler gewisse attraktive Freiheiten. Hinzu gesellen sich jedoch auch einige Pflichten:

  • Freiberufler melden sich beim Finanzamt (nicht beim Gewerbeamt) an und erhalten dort eine Steuernummer.
  • Einige Freiberufler sind Pflichtmitglied in ihrer Kammer, zum Beispiel die Ärztekammer, Architektenkammer oder Wirtschaftsprüferkammer.
  • In manchen freien Berufen gelten bestimmte Vorgaben zum Berufsrecht und zur Berufsausübung.
  • Freiberufler sollten bei der Deutschen Rentenversicherung abklären, ob sie sich dort versichern lassen müssen. In vielen Fällen gibt es auch attraktive Möglichkeiten der Altersvorsorge durch die Versorgungswerke der jeweiligen Kammern.
  • Freiberufler müssen sich bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, um so eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen.
  • Für Freiberufler reicht die einfache Buchführung, für das Finanzamt wird in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
  • Freiberufliche Einzelunternehmen können nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Die Unterschiede zwischen Freiberufler und Freelancer

Freiberufler bezeichnet die Art der Tätigkeit. Freelancer hingegen meint die Art des Arbeitsverhältnisses.

Unter dem Begriff „Freelancer“ versteht man einen Selbstständigen, der eine Freelance-Tätigkeit betreibt und Aufträge und Projekte eines Unternehmens persönlich ausführt. Im Deutschen spricht man beim „Freelancer“ vom „freien Mitarbeitern“.

Im allgemeinen und englisch geprägten Sprachgebrauch hat es sich mittlerweile eingebürgert, neben Selbstständigen, Gewerbetreibenden bzw. Einzelunternehmern auch Freiberufler als Freelancer zu bezeichnen.

Bilder: Pixabay, Für Gründer

Ein Kommentar

  1. Ich möchte auch mal als Freiberuflerin arbeiten. Ich glaube, dass ich mir damit einen Traum erfüllen kann. Momentan setze ich mich mit der Buchhaltung für Freiberufler auseinander.

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