Gefahrgut (Bild: Shutterstock)

Gefahrgut: Das ist als Onlinehändler zu beachten

  • Letztes Update:2 Jahren 
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Selbst harmlos erscheinende Produkte können als gefährliche Güter gelten. Das solltest du darüber wissen.

Im Web gibt’s alles zu kaufen

Von A wie Ameisengift bis Z wie Zinkbadewanne: Im Internet kann alles bestellt werden. Das ist gut, denn so floriert der E-Commerce.

Betreibst du auch einen Onlineshop? Oder möchtest du bald einen launchen? Dann hast du viel um die Ohren. Einerseits musst du dich um die Technik kümmern (Welches Shopsystem ist am besten geeignet?), um die Vermarktung (Welche Onlinemarketing-Strategie ist die beste?), den Vertrieb (Wie kommen die Waren kostengünstig zu den Kunden?) und um viele Vorschriften, Regeln und Gesetze. Ja, Letzteres ist mittlerweile eine Tätigkeit, mit der du dich intensiv auseinander setzen musst.

Da der E-Commerce boomt, greift der Gesetzgeber zunehmend ein. Zum Beispiel hast du dich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Verpackungsgesetz zu halten. Eine gesetzliche Vorgabe, die von manchen Onlinehändlern gerne vergessen wird, ist die Gefahrstoffverordnung (GfStoffV).

Was ist die Gefahrstoffverordnung?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beschreibt die GefStoffV so: “Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”

Was sind Gefahrstoffe?

“Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie zum Beispiel hochentzündlich, giftig, ätzend oder krebserzeugend”, so das BAuA.

Werden Gefahrstoffe befördert, spricht man von Gefahrgut. Befördert bedeutet im Fall des E-Commerce: Wenn ein Onlineshop einen Gefahrstoff oder gefährliche Güter versendet, agiert er mit Gefahrgut.

Was zählt zu Gefahrgut?

„Es sind Güter, die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährlich einzustufen sind“, erklärt JuraForum.

Gefährliche Güter sind unter anderem Produkte, die Stoffe enthalten, welche Menschen und die Natur gefährden können. Weil sie beispielsweise leicht entzündlich, toxisch oder radioaktiv sind. Gefahrgut sind somit unter anderem Waffen, umweltschädliche Mittel und Gase.

Damit handelst du nicht. Sicher? Denn auch Lithium-Batterien oder Spraydosen fallen unter Gefahrgut, denn sie können sich leicht entzünden.

Wie ist mit Gefahrgut umzugehen?

Dafür gibt es zahlreiche Vorschriften, mit denen du dich beschäftigen musst. Dementsprechend ist es wichtig, dass du dich zuerst ausführlich über das Thema informierst. Zum Beispiel gibt es bei der IHK Oberbayern einen guten Ratgeber dazu.

Hast du dich ins Thema eingearbeitet, gilt es, mit Gefahrstoffen richtig umzugehen. Beispielsweise, indem du deine Waren in deine, E-Commerce-Lager sicher aufbewahrst. So gibt es für Flüssigkeiten sogenannte IBC Behälter, Akkus kannst du in Sicherheitsschränken aufbewahren. Mehr Infos dazu liefert dir eine Powerpoint-Präsentation der BASF.

Für den Versand solltest du dich mit deinen Versanddienstleistern bzw. Logistikunternehmen austauschen. Ein paar gute Hinweise liefert dieses PDF der DHL.

Überblick: Mehr zum Thema Gefahrgut

Weitere Tipps kriegst du in folgendem Video:

Fazit

Es klingt so einfach und attraktiv: Übers Internet lässt sich alles verkaufen. Ja, das stimmt in der Theorie. In der Praxis gestaltet sich das allerdings aufwändiger als gedacht. Zum einen solltest du die Aufwände für Technik, Marketing und Vertrieb nicht unterschätzen.

Zum anderen musst du dich in Deutschland an viele gesetzliche Vorgaben halten – besonders wenn du mit Gefahrstoffen bzw. Gefahrgut hantierst. Das mag hinderlich sein, ist aber sinnvoll. Denn Gefahrstoffe heißen nicht umsonst so! Sie können im Falle eines Falles gefährliche Folgen haben und damit Mensch und Natur gefährden. Willst du das?

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