Sicherheitsschuhe (Bild: Pixabay)

Sicherheitsschuhe: Das müssen StartUps beachten

  • Letztes Update:4 Jahren 
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Arbeitsunfälle betreffen häufig Knöchel und Füße. Wir erklären die Rechte und Pflichten von StartUps zum Thema Sicherheitsschuhe.

Sicherheitsschuhe schützen Mitarbeiter

Daten der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigen, dass neben den Händen vor allen Knöchel und Füße bei Arbeitsunfällen verletzt werden. Wenn in deinem StartUp nicht nur im Büro, sondern auch in der Produktion oder im Lager gearbeitet wird, solltest du deshalb sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über Sicherheitsschuhe und andere Schutzausrüstung verfügen.

DGUV Regel 112–991

Grundsätzlich sind auch StartUps rechtlich dazu verpflichtet Maßnahmen zum Arbeitsschutz umzusetzen. Dabei gelten je nach Branche und Arbeitsbereich unterschiedliche Gesetze und Verordnungen. Zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschriften und zusätzliche Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Einen ersten Überblick über alle Aspekte rund um die Verwendung von Sicherheits- und Arbeitsschuhen für dein StartUp hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Sammelband „DGUV Regel 112–991“ herausgegeben.

Klassen bei Arbeits- und Sicherheitsschuhen

Neben den rechtlichen Vorschriften solltest du dir für dein StartUp auch die unterschiedlichen Klassen bei Arbeits- und Sicherheitsschuhen genauer ansehen. Alle in Deutschland angebotenen Sicherheitsschuhe müssen über einen geschlossenen Zehenbereich und eine Zehenschutzkappe verfügen sowie gegen Kraftstoffe wie Benzin und Öl beständig sein.

Je nach Klasse bieten Sicherheitsschuhe noch die folgenden zusätzlichen Schutzfunktionen:

    • Schutzklasse S1: zusätzlich geschlossener Fersenbereich sowie Schockabsorber an der Ferse
    • Schutzklasse S1P: wie S1 mit zusätzlicher durchtrittsicherer Zwischensohle
    • Schutzklasse S2: wie S1 aber immer aus Leder und wasserundurchlässig für mindestens 60 Minuten
    • Schutzklasse S3: kombiniert Schutzklassen S1 und S2 mit zusätzlicher durchtrittsicherer Zwischensohle
    • Schutzklasse S4: Merkmale der Klassen S1 bis S3, absolut wasserdicht aus einem Stück gefertigt
    • Schutzklasse S5: wie S4 mit zusätzlicher durchtrittsicherer Zwischensohle

Gefährdungsbeurteilung für Sicherheitsschuhe

Welche der zahlreichen Klassen bei Arbeits- und Sicherheitsschuhen für dein StartUp geeignet sind, kannst du anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Dazu wird in der Gefährdungsermittlung untersucht, ob Unfälle auftreten können, bei denen es zu Verletzungen im Fuß-, Bein- oder Kniebereich kommt.

Anschließend erfolgt die Risikobewertung, in der bestimmt wird, wie wahrscheinlich es ist, dass eine der Gefährdungen auch tatsächlich auftritt. Es kann so eine Risikoprioritätszahl ermittelt werden. Sollte es dabei zu Unklarheiten kommen, hilft dir die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Pflichten des Arbeitgebers und der Mitarbeiter

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass in deinem StartUp Sicherheitsschuhe laut dem ArbSchG oder anderer Vorschriften getragen werden muss, ist dein Unternehmen zur Anschaffung verpflichtet. Du darfst laut der Unfallverhütungsschrift dabei niemals verlangen, dass die Angestellten diese Kosten selbst tragen.

Im Gegenzug verpflichtet das § 15 Arbeitsschutzgesetz auch Mitarbeiter deines StartUps dazu Sicherheitsschuhe zu tragen. Du solltest, um Probleme mit der Unfallversicherung zu vermeiden, deine Kollegen auf diese Tragepflichten hinweisen und die Einhaltung gegebenenfalls kontrollieren.

Außerdem bist du als Chef eines StartUps neben der Anschaffung der Ausrüstung auch dazu verpflichtet eine entsprechende Arbeitsschutzbelehrungen zum korrekten Einsatz durchzuführen. Diese muss einmal zu Beginn der Tätigkeit erfolgen und dann mindestens einmal pro Jahr als Wiederholungsunterweisungen erneut durchgeführt werden.

Fazit zu Sicherheitsschuhen im StartUp

Der Einsatz von Sicherheitsschuhe und anderer Arbeitsschutzausrüstung ist in Deutschland genau geregelt. Deshalb sollten sich auch StartUps mit diesen Themen frühzeitig zu beschäftigen, um bei einem Unfall nicht mit Schadensersatzansprüchen der Mitarbeiter und Forderungen der Unfallversicherung konfrontiert zu werden. Außerdem liegt dir sicherlich die Gesundheit deiner Mitarbeiter und ein bestmöglicher Schutz während ihrer Arbeit ohnehin am Herzen.

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