Betriebsrat (Bild: Pixabay)

Betriebsräte in StartUps: Wichtige Fragen & Antworten

  • Letztes Update:1 Jahr 
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Ein Betriebsrat in einem StartUp? Eine Ausnahme. Dabei ist er sinnvoll, da Mitglieder wichtige Dinge mitbestimmen können.

Wozu braucht man einen Betriebsrat?

In erster Linie soll ein Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und durchsetzen. Zudem muss ein Unternehmer die gewählten Interessenvertreter regelmäßig über neue Maßnahmen und Veränderungen informieren. Zudem muss die Geschäftsführung den Betriebsrat bei wichtigen Zukunftsthemen einbinden. Somit gibt es vor einigen Entscheidungen zuerst eine Abstimmung, bevor bestimmte Prozesse in Gang gesetzt werden können.

Sollte der Unternehmer gegen diese Vereinbarungen verstoßen, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen oder gerichtliche Wege einleiten.

Was darf ein Betriebsrat alles?

Der Betriebsrat setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber berücksichtigt werden. Dafür ist der Betriebsrat etwa an der Kündigung oder Einstellung neuer Mitarbeiter beteiligt. Zwar kann er eine Einstellung letztendlich nur in speziellen Fällen verhindern, aber trotzdem ist die Meinung des Betriebsrates wichtig und muss berücksichtigt werden.

Dasselbe gilt bei Kündigungen. Der Betriebsrat kann zwar widersprechen, wobei die letztendliche Gewalt beim Unternehmer liegt. Der Vorteil eines Betriebsrats liegt darin, dass sich die gewählten Personen bis zum endgültigen Entscheid für den Arbeitnehmer einsetzen können. So muss sich der Unternehmer etwa bis zum Ende eines Klageverfahrens mit dem jeweiligen Arbeitnehmer beschäftigen, falls eine Klage gegen die Kündigung vorliegt. 

Der Betriebsrat ist die Schnittstelle zwischen Unternehmer und Mitarbeitern. Daher sollten beide Seiten den Betriebsrat immer über das wesentliche Geschehen im Betrieb informieren, damit wichtige Themen direkt und offen angesprochen werden können – etwa bei einem Verkauf des Unternehmens.

Wo entscheidet der Betriebsrat mit?

Wichtige Themen, bei denen der Betriebsrat mit entscheiden kann, sind beispielsweise:

    • Personelle Maßnahmen

    • Soziale Angelegenheiten

    • Wirtschaftliche Angelegenheiten

    • Fragen der Arbeitssicherheit

    • Arbeitszeiten

    • Soziale Einrichtungen

    • Vergütungsregeln

Der Betriebsrat besitzt ein Mitbestimmungsrecht, wodurch der Unternehmer nur neue Maßnahmen einführen darf, falls dieser die volle Zustimmung des Betriebsrats besitzt. Oftmals werden durch Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, der sogenannten Betriebsvereinbarung, auch allgemeingültige Regeln aufgestellt, die für alle Mitarbeiter gelten.

Sind Betriebsräte in StartUps verboten?

Nein. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf die Bildung eines Betriebsrats. Eine Beeinträchtigung oder eine Verhinderung der Betriebsratsarbeit kann sogar mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden, da dies strafbar ist.

Wer ist dafür verantwortlich, den Betriebsrat zu wählen?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer aktiv wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. In dem Unternehmen, in dem ein Betriebsrat gegründet werden soll, müssen mindestens fünf solcher wahlberechtigten Arbeitnehmer beschäftigt sein.

Wichtig ist, dass drei von den fünf Mitarbeitern wählbar sein müssen (= passives Wahlrecht). Wählbar ist eine Person, sobald diese für mindestens sechs Monate in einem StartUp arbeitet. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann zu einer Wahl aufgerufen werden.

In Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern ist die Wahl eines Betriebsrats gesetzlich vorgeschrieben. Doch es erklären sich oft nicht genügend Mitarbeiter bereit, sich im Betriebsrat zu engagieren. Deswegen wird in vielen Unternehmen kein Betriebsrat gegründet.

Wie definiert sich die Größe eines Betriebsrats?

Die Größe kommt beim Betriebsrat durch die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter des Betriebs zustande. Gibt es fünf bis 20 Mitarbeiter, welche wahlberechtigt sind, besteht der Betriebsrat aus lediglich einem Mitglied. Drei bis fünf sind es bei Unternehmen mit 21 bis 50 Mitarbeitern, bei 51 bis 100 Mitarbeitern dann fünf Mitglieder. Ab 101 bis 200 Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus sieben Köpfen.

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