Prozessfinanzierung (Bild: Freepik)

Prozessfinanzierung: So können StartUps einen Rechtsstreit gegen Tech-Giganten gewinnen

  • Letztes Update:3 Jahren 
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David gegen Goliath: Wenn StartUps ihre Rechte gegen einen mächtigen Tech-Konzern gerichtlich durchsetzen wollen, hilft dieser Weg.

Gastartikel von Felix von Zwehl, Deminor

Ungleiche Machtverhältnisse in der Tech-Branche

Das Tech-Universum ist in die drei Mega-Mächte Apple, Microsoft und Alphabet eigeteilt: Mit umgerechnet 6,4 Billionen Euro sind die Giganten mehr wert als die 50 größten Unternehmen im Euro-Raum. Oder anderes ausgedrückt: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist mit 3,5 Billionen Euro im Jahr 2021 etwa halb so hoch wie der Marktwert dieser drei Unternehmen zusammen.

Die Zahlen untermauern mehr als deutlich, dass in der Technologie-Branche eine ungleiche Machtverteilung herrscht. Als Herr über unzählige persönliche Daten können diese Konzerne ihre Marktmacht immer weiter ausbauen. Un wenn es um rechtliche Streitigkeiten vor Gericht geht, stehen mächtige Konzerne in der Regel besser da als klassische Mittelständler oder StartUp-Unternehmen. Die gerichtliche Durchsetzung von Rechtsansprüchen kommt mit einem erheblichen Kostenrisiko einher.

Dazu kommt, dass sich die großen Konzerne oft ganze Anwaltsteams aus versierten Rechtsanwälten und teure Gutachten leisten können, um Ansprüche abzuwehren. Verfahren dauern oft viele Jahre und das eingesetzte Kapital ist so langfristig gebunden. Es ist verständlich, dass sich kleinere Player daher oft dagegen entscheiden, selbst berechtige Ansprüche gerichtlich gegen die Großen durchzusetzen. Diese Drohkulisse ist sicherlich auch Teil des Kalküls der Konzerne im Umgang mit Start-Ups.

Gerade im Fall von Wettbewerbsverstößen sind oft Strafzahlungen der Wettbewerbsbehörden mit eingepreist. Das jüngste Beispiel von Apple in den Niederlanden ist bezeichnend hierfür: Statt die Vorgaben der niederländischen Kartellbehörden zu befolgen und Drittanbietern einfachen Zugang zu seiner Plattform zu gewähren, zahlt Apple zum wiederholten Male eine Geldbuße von fünf Millionen Euro.

Prozessfinanzierung hilft Gründern bei der Rechtsdurchsetzung gegen die Großen

In vielen Fällen werden aussichtsreiche Ansprüche gegen große Unternehmen von StartUps bewusst nicht verfolgt, da das Kostenrisiko als zu hoch und unkalkulierbar eingeschätzt wird.

Ein fiktives Beispiel: Einem junges Unternehmen wird geistiges Eigentum gestohlen – und zwar nicht etwa von einem Mitbewerber der gleichen Größenordnung, sondern von einem großen Konzern. Investoren werden in diesem Fall kaum in ein StartUp investieren, wenn das eingesetzte Kapital statt in den Aufbau des Geschäfts in Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang ausgegeben wird. In einem solchen Fall kann ein Prozessfinanzierer helfen, da dieser das Kostenrisiko für den Rechtsstreit übernimmt.

Ein Prozessfinanzierer trägt typischerweise die Gerichtskosten, die Anwaltskosten und alle weiteren Kosten eines Rechtsverfahrens, wie beispielsweise Gutachterkosten. Für den Fall, dass die Klage verloren geht, zahlt der Prozessfinanzierer oft auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

Für das Tragen des Kostenrisikos erhält der Prozessfinanzierer im Gegenzug im Erfolgsfall eine vorher vereinbarte Beteiligung an der erfolgreich vor Gericht erstrittenen Summe.

Ein Prozessfinanzierer ist kein Ersatz für einen Rechtsanwalt!

Prozessfinanzierer prüfen die Fälle sorgsam vor einem Engagement – dies sorgt für Erfolgsquoten von teilweise bis zu über 80 Prozent bei einigen Marktteilnehmern. Dennoch dürfen nur Rechtsanwälte Geschädigte rechtlich beraten und über die Rechtslage informieren. Aber auch Prozessfinanzierer bringen oft jahrelange Prozesserfahrung mit und können – wenn nicht rechtlich, so doch zumindest strategisch – in einem Verfahren beraten, da diese selber ja ein Interesse an einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens haben.

Da die ungleichen Machtverhältnisse nicht nur im Tech-Umfeld, sondern auch in anderen Branchen stark zunehmen, wird der Bedarf an Prozessfinanzierung wie in den vergangenen Jahren auch künftig weiter steigen.


Über den Autor

Felix von Zwehl ist General Counsel Germany beim international tätigen Prozessfinanzierer Deminor, der in Deutschland seinen Sitz in Hamburg hat. Deminor zählt zu den Top 10 der international agierenden Prozessfinanzierern und ist spezialisiert auf allgemeine Wirtschaftsstreitigkeiten, Anlegerklagen und Kartellklagen. Der Name Deminor leitet sich vom französischen „défense des minoritaires“ ab und spiegelt die Wurzeln der Gesellschaft in der Beratung von Minderheitsaktionären wider.

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