Schweiz Export (Bild: Freepik)

Exportieren in die Schweiz: Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Exportabwicklung

  • Letztes Update:4 Monaten 
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Für den Export von Waren in die Schweiz gelten ein paar Sonderregeln, da das Alpenland nicht zur EU gehört. Das ist unbedingt zu beachten.

Tipp 1 | Ausfuhranmeldung durchführen

Wenn dein Unternehmen Waren in die Schweiz exportiert, muss die Ware beim Zoll angemeldet werden. Es gibt dabei Unterschiede zu beachten, die vom jeweiligen Warenwert abhängig sind.

Diese Grenzen gelten für Österreich und Deutschland:

  • Bei Exporten bis 1.000 Euro Warenwert reicht der Zollstempel auf der Handelsrechnung als Ausfuhrnachweis. Du darfst eine elektronische Anmeldung durchführen, musst das aber nicht.

  • Bei Exporten ab 1.000 Euro Warenwert muss die Sendung elektronisch angemeldet werden. Dafür benötigst du eine sogenannte EORI-Nummer, die du über das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal oder das Pendant für Österreich beantragst.

Für eine Ausfuhranmeldung brauchst du neben der achtstelligen Warentarifnummer auch Rechnungen und Lieferscheine.

Gut zu wissen: Zur Ausfuhranmeldung gehört immer eine korrekte Proforma- bzw. Versandrechnung. Diese muss alle Rechnungsbestandteile umfassen, ansonsten kann es beim Export sowie Import zu Problemen kommen.

Ist die Exportsendung steuerbefreit, dann brauchst du die Mehrwertsteuer nicht angeben. Stattdessen wird die Rechnung mit dem Zusatz „Es handelt sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung“ versehen. Mehr zur Steuer verraten wir in Tipp Nr. 4.

Tipp 2 | Einfuhranmeldung in der Schweiz

Wenn die Waren in der Schweiz verbleiben, muss du immer eine Einfuhranmeldung machen. Die Anmeldung kann kostenlos mittels e-dec web erfolgen. Da man sich mit der Exportsendung bereits auf Schweizer Zollgebiet befindet, handelt es sich für die Schweiz um einen Import. Deshalb ist eine „Einfuhranmeldung“ nötig.

Die Anmeldung für die Einfuhr erfolgt mit Hilfe der unterschiedlichen Zolltarifnummern für Handelswaren und UID-Nummer des Empfängers (je nach Incoterms). Wenn für Ware keine Zolltarifnummer bekannt ist, dann kannst du sie im Schweizer Zolltarif Tares nachschlagen.

Gut zu wissen: Für den Export in die Schweiz musst du die Versandrechnung in zweifacher Ausführung inklusive Gewichtsangaben, Marken, genaue Warenbezeichnungen, Einzel- sowie Gesamtpreise vorlegen.

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Tipp 3 | Warenverkehrsbescheinigung für eine zollfreie Einfuhr

Im Handelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wurde festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine zollfreie Einfuhr von Gütern in die Schweiz möglich ist. Dazu braucht dein exportierendes Unternehmen eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung.

Wenn nachgewiesen wird, dass deine Ware ihren Ursprung innerhalb der EU hat, kannst du sie in vielen Fällen zollfrei in die Schweiz einführen. Ansonsten werden die Zollabgaben abhängig vom Bruttogewicht der Ware vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) berechnet.

Wie wird der Warenursprung richtig nachgewiesen? Bei Waren bis zu einem Wert von 6.000 Euro reicht eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung. Diese muss so lauten:

„Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr… [1]) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte … [2] Ursprungswaren sind.“

Bei Waren ab 6.000 Euro Warenwert benötigst du das Formular EUR.1, auf dem du den Warenursprung genau angibst. Dieses kannst du auch online ausfüllen.

Gut zu wissen: Zollabgaben haben nichts mit der Einfuhrsteuer zu tun! Das heißt, dass bei zollfreier Einfuhr trotzdem Umsatzsteuer bzw. die Einfuhrsteuer bezahlt werden muss. Mehr dazu erklären wir im nächsten Tipp.

Tipp 4 | Richtige Einfuhrsteuer beachten

In Europa gilt: Dort, wo die Ware hin geliefert wird, fällt auch die Steuer an. Deshalb werden Waren, die du von Deutschland oder Österreich in Drittländer exportierst, erst im jeweiligen Drittland besteuert. Man nennt dies Bestimmungslandprinzip.

Dazu gibst du auf der Rechnung die Steuerfrei-Klausel aus Tipp 1 an. Gelangt dann die Ware zollrechtlich korrekt in die Schweiz und verbleibt hier, dann wird eine Einfuhrsteuer von 7,7 Prozent fällig.

Und damit wären wir schon beim nächsten Punkt – denn nicht immer musst du deine Waren in der Schweiz mit 7,7 Prozent versteuern! Bei diesen Waren gilt der vergünstigte Satz von 2,5 Prozent:

    • Lebensmittel
    • Zeitungen
    • Bücher

Hinweis: Je nach vereinbarten Incoterms kann auch der Schweizer Empfänger für die Einfuhrsteuer aufkommen.

Tipp 5 | Zusätzlichen Vorschriften bei Dienstleistungen

Wenn deine Waren in der Schweiz weiterverarbeitet werden, dann sind weitere Vorschriften zu beachten. Teure und große Maschinen müssen temporär abgefertigt werden. Das heißt, deine Einfuhr in die Schweiz hält man mit einem bestimmten Formular (Carnet ATA) schriftlich fest. Auch die Einfuhrabgaben hast du vorübergehend zu bezahlen, doch diese werden dir bei der korrekten Ausfuhr rückerstattet.

Ein Beispiel: Wenn ein deutscher Tischler für einen Auftrag in die Schweiz fährt und tragbares Werkzeug sowie große Maschinen mitführt, dann muss er Letztere zollrechtlich korrekt abfertigen. Dazu füllt er vorab das Formular Carnet ATA aus, in dem er die Waren anführt. Das gebrauchte Werkzeug hingegen darf der Tischler formlos ein- und wieder ausführen.

Fazit: Problemloser Export in die Schweiz

Die Vollständigkeit aller Dokumente ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine problemlose Exportabwicklung. Auch die Nutzung von Online-Meldungen kann die Exportabwicklung massiv erleichtern, da die Schweizer Zollbehörde dann bereits vorab über die Informationen verfügt.

Tipp: Arbeitest du mit Online-Formularen fällt dir meist zeitnah auf, dass ein Dokument oder bestimmter Nachweis fehlt. So kannst du schneller auf die Anforderungen reagieren.

Bild: Freepik

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