Cookies (Bild: Shutterstock)

Was bedeutet das aktuelle Cookies-Urteil des BGH?

  • Letztes Update:2 Jahren 
  • Lesezeit:2Minuten

Der Bundesgerichtshof fällte ein wichtiges Urteil für den richtigen Einsatz von Tracking-Cookies auf Webseiten. So sollten Unternehmen nun handeln.

Ein Gastbeitrag von Achim Weidner, Medialab Internet Agentur 

Wie Tracking-Cookies zu handhaben sind

Im Urteil vom 28. Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Cookies, die zur Erstellung und Auswertung von Nutzerprofilen – beispielsweise für Werbung oder Marktforschung, benötigen eine aktive Einwilligung der Nutzer.

Was ist ein Cookie?

Ein Internet-Cookie (Englisch: “Keks”) ist eine kleine Text-Datei, die eine Webseite (oder einen Onlineshop) auf dem Endgerät des Besuchers abspeichert. Hierin sind Informationen über den User enthalten. Besucht dieser die Webseite ein weiteres Mal, ruft diese das Cookie auf, um relevante Daten zu erhalten – zum Beispiel den Namen oder die Warenkorb-Inhalte des Users.

Die Kernaussage des BGH ist: “Es geht dabei nicht um funktionale Cookies, die der Nutzer meist sogar wünscht. Sondern: Es geht um Cookies, mit denen ein Anbieter das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst, ein Nutzerprofil von ihm erstellt und ihm dann darauf abgestimmte Werbung zusendet. Der BGH sagt: Wer auf Internetseiten solche Cookies zu Werbezwecken setzen will, braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen reicht dafür nicht aus.” (Phoenix, mündliche Urteilsverkündung BGH)

Was du nun tun musst

    • Finde heraus, welche Art von Cookies deine Webseite bzw. dein Onlineshop einsetzt. Frage dazu deine Webagentur oder nutze Tools wie Ghostery.
    • Wenn Du Cookies werden willst, nutze datenschutzkonforme (DSGVO) sogenanntes Consent-Tool wie UsercentricsBorlabs oder den Consent Manager
    • Wenn Du Consent-Tools einsetzt, musst du das in der Datenschutzerklärung mitteilen.
    • Die Einwilligung deiner Webseiten-Besucher muss auch schnell widerrufen werden können! Diese sollte genauso gut erreichbar sein wie die Einwilligung.

Über den Autor:

Achim Weidner ist Inhaber der 1997 gegründeten Medialab Internet Agentur in Rüsselsheim am Main. Er bietet Dienstleistungen für das Internet, Social Media und Grundrechtsschutz durch Datenschutz. Achim ist zudem Absolvent des Zertifizierungsprogramms “Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften).

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