Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was darf im „Kleingedruckten“ – den AGB – stehen, was nicht? So werden sie richtig formuliert.
AGB: Das muss man darüber wissen
In Deutschland gibt es viele rechtliche Angelegenheiten, um die sich Selbstständige und StartUp-Gründer kümmern müssen. Dazu zählen unter anderem Gesetze, die den Geschäftsverkehr regeln. Sie sind die Basis korrekter Praxis im Handel und Dienstleistungsgewerbe. Es gilt aber auch eine Vertragsfreiheit. Wie Verträge im Detail gestaltet sind, ist also eine Sache zwischen den Vertragsparteien.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, §305 BGB) sind – wenn vorhanden – Teil der Verträge, die du abschließt. Die AGB erklären, wie bei dir der Laden läuft: Zahlungsziel, Versandkosten, Umtausch, Nutzungsrechte, etc. kannst du darin ausformulieren.
Die AGB dienen somit als Information für den Vertragspartner. Sie sollten schon vor Vertragsabschluss bekannt sein. Kommt ein Vertrag zustande, akzeptiert der Kunde damit die AGB des Geschäftspartners. Onlineshops lassen ihre Kunden deshalb immer ein Häkchen setzen, damit sie bestätigen, dass sie die AGB (im allgemeinen Sprachgebrauch „Kleingedrucktes“ genannt) gelesen haben.
Was muss in den AGB stehen?
AGB müssen nicht lang und kompliziert sein. Das Problem ist: Es muss alles sehr präzise formuliert werden. Um Missverständnisse auszuschließen und alle Eventualitäten mit drin zu haben, entsteht Absatz um Absatz. Dabei sollte das Ziel sein, den Text für die AGB so auszuarbeiten, dass jeder Kunde alles versteht und keine Überraschungen erlebt. Das verhindert späteren Ärger und Konflikte.
Vor dem Verfassen einer AGB sollte klar sein: „Pacta sunt servanda, zu deutsch: Verträge sind einzuhalten“, erklärt die Rechtsanwältin Daniela Carl auf ihrer Webseite. „Ein lupenreiner, nicht anfechtbarer und rechtswirksamer Vertrag braucht deshalb Zeit, um nach allen Seiten völlig abgesichert zu sein.“
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Wie kommst du zu eigenen AGB?
Einfach bereits vorhandene AGB von anderen zu übernehmen geht nicht. Das wäre Textklau, denn AGB sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das kann Ärger geben. Und das ist nicht das einzige Problem, das du dabei bekommen kannst. Wer sich seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei anderen zusammenkopiert, der sammelt auch deren Fehler ein. Du weißt nicht, ob hier Fachleute am Werk waren oder – überspitzt gesagt – der Praktikant zufällig etwas im Internet gefunden hat, das gut klang.
Wichtig: AGB dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen. Falls eine darin enthaltene Formulierung doch ungültig sein kann, besteht die Gefahr, dass gleich die ganzen AGB hinfällig sind. Daher sollten hier wirklich Experten ran. Besser du engagierst jemanden, der etwas davon versteht. Vom Fachanwalt geprüfte AGB sind zwar kein Schnäppchen, die Ausgabe schützt dein Unternehmen aber davor, später bei einem Rechtsstreit Probleme wegen fehlerhafter Formulierungen in den AGB zu bekommen.
Was kann eine AGB entwerten?
Mehrdeutige Formulierungen oder versteckte Kosten, können deine AGB vor Gericht schlecht dastehen lassen. Deine Kunden sollten bei durchschnittlichem Textverständnis herleiten können, was gemeint ist. Es dürfen keine Dinge in den AGB auftauchen, die gänzlich unüblich sind.
Das folgt aus dem sogenannten Transparenzprinzip: Ein durchschnittlich gebildeter Vertragspartner muss die Klauseln der AGB verstehen können. Die wesentlichen Vertragsgrundlagen sind darin geregelt. Dein Kunde kann sich hier selbstständig informieren und erhält alle Fakten, die er zum Vertragsabschluss benötigt.
Überraschungen will hier keiner erleben. Besondere Kreativität ist auch nicht gefragt. In deinen AGB sollte im Grunde das Übliche stehen. In den AGB sollen Kunden das finden, was sie dort normalerweise immer zu lesen bekommen, bei einem Onlineshop zum Beispiel die Versandbedingungen.
Fazit
Dass die gerade bei Onlineshops kaum mal jemand vorab liest, ist ein bekanntes Phänomen. Das sollten Onlineshop-Betreiber also vorhersehen und gerade darum besonders transparente AGB entwickeln.
Am Ende geht es alles nur darum, Ärger zu vermeiden. Denn jeder Kunde, der sich beschwert, weil er die AGB nicht richtig verstanden hat, verursacht Aufwand. Retourenabwicklung und Beschwerdemanagement sind zeitintensiv und nervenaufreibend.
Bilder: Pixabay
Ich finde es für eine Frechheit wenn man die AGB für werblichen Zwecke nutzt. Wie kann man sich dabei wehren?