Dubai (Bild: Freepik)

Warum eine Firma in Dubai für deutsche Gründer und Selbstständige selten eine gute Idee ist

Steuern sparen in der Sonne? Warum Dubai‑Firmen für Unternehmer mit deutschem Wohnsitz schnell zur teuren Steuerfalle werden können.

Ab in die Sonne und Steuern sparen. Oder?

Glänzende Hochhäuser, paradiesisches Wetter, keine Einkommensteuer, einfache Gründung – das sind die Werbeversprechen auf TikTok, Instagram, Youtube und anderen sozialen Netzwerken. Viele Gründer und Selbstständige – zum Beispiel Influencer – träumen daher davon, ihre Firma in Dubai zu gründen.

Was auf den ersten Blick nach einer cleveren Steuersparstrategie aussieht, entpuppt sich für Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland jedoch häufig als hohes Risiko. Eines mit drohenden Nachzahlungen, Strafzinsen und Strafverfahren.

Dubai-Mythos „Steuerfreiheit“

Der zentrale Irrtum: Viele glauben, dass die Steuerpflicht dorthin wandert, wo die Firma im Handelsregister steht. Für deutsche Gründer ist aber in den meisten Fällen entscheidend, wo sie als natürliche Person ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben.

👉 Das bedeutet: Wer in Deutschland lebt, hier arbeitet oder von hier aus seine Geschäfte steuert, wird in der Regel in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn im Handelsregister eine Freezone in Dubai eingetragen ist.

👉 Hinzu kommt: Die deutsche Finanzverwaltung schaut genau hin, wo die tatsächliche Geschäftsleitung einer Gesellschaft stattfindet. Wird das operative Geschäft faktisch aus Deutschland geführt (zum Beispiel Entscheidungen, Kundenkontakte, Verträge, Buchhaltung), kann die vermeintliche „Dubai‑Firma“ steuerlich als in Deutschland ansässig eingestuft werden.

👉 Die Folge: Es muss deutsche Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer abgeführt werden, oft rückwirkend.

Betriebsstätte, Scheinsitz und Steuerhinterziehung

Viele Werbeversprechen rund um Dubai‑Gründungen blenden ein Risiko komplett aus: die Gefahr einer Scheinfirma oder eines Scheinsitzes.

Ein Briefkastenbüro in Dubai, aber keine echten Mitarbeiter, keine operative Substanz und keine eigenständige Geschäftsleitung vor Ort: Das reicht nach deutscher Sicht in der Regel nicht aus, um eine ausländische Betriebsstätte anzuerkennen.

Die Konsequenzen können erheblich sein:

🛑 Nachversteuerung der im Ausland verbuchten Gewinne in Deutschland

🛑 Zusätzlich drohen Zinsen und Säumniszuschläge

🛑 Verdacht auf Steuerhinterziehung, wenn bewusst ein falscher Eindruck erzeugt wurde

Spätestens dann wird aus der erhofften Steuerersparnis ein sehr teurer „Steuerboomerang“. Einer, den man mit einem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt besprechen sollte. Der oder die Experten werden die Situation  dann genau analysieren und rechtssichere Alternativen aufzeigen.

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Compliance, Meldepflichten und Bankrisiken

Neben den steuerlichen Fragen kommen Compliance‑Pflichten hinzu:

➡ Meldepflichten gegenüber dem deutschen Finanzamt (beispielsweise Auslandsbeziehungen, Beteiligungen, Konten im Ausland)

➡ Anforderungen durch Banken und Zahlungsdienstleister, die zunehmend kritisch auf Konstrukte ohne echte Substanz schauen

➡ Schwierigkeiten bei der Eröffnung von Geschäftskonten oder der Nutzung von Zahlungsanbietern, wenn der wirtschaftlich Berechtigte in Deutschland sitzt, die Firma aber in Dubai „parkt“

Auch hier gilt: Was in der Werbung für Dubai „unkompliziert“ aussieht, wird in der Praxis schnell komplex – insbesondere ohne steuerliche und rechtliche Begleitung.

Dubai Influencer (Bild: Freepik)

Wann Dubai Sinn machen kann

Es gibt Konstellationen, in denen eine Struktur in Dubai rechtlich sauber und strategisch sinnvoll sein kann. Etwa bei echten Auswanderern mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands und substanziellem Geschäft vor Ort.

Aber: Ob das wirklich funktioniert, hängt von vielen Details ab. Dazu gehören unter anderem Aspekte wie:

🔷 Aufenthaltsrecht

🔷 Doppelbesteuerungsabkommen

🔷 Wegzugsbesteuerung

🔷 tatsächliche Geschäftsleitung

Solche Gestaltungen gehören in die Hände von spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten – und nicht in die „Do‑it‑yourself‑Ecke“.

Fazit

Steuersparen ja, aber nicht um jeden Preis! Das heißt: Für die meisten Gründer und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland ist eine vermeintliche „Steuerflucht“ nach Dubai keine Abkürzung, sondern ein langer und steiniger Umweg!

Denn die steuerlichen Spielregeln sind komplex, die Finanzverwaltung ist in internationalen Fragen erfahren, und Fehler werden schnell teuer. Wer sich allein auf Werbeversprechen und YouTube‑Videos verlässt, riskiert im Zweifel Nachzahlungen, Strafzinsen und Ärger mit den Behörden.

Somit gilt: Wer mit dem Gedanken spielt, seine Firma in einem vermeintlichen Steuerparadies anzumelden, sollte daher unbedingt mit Profis für Steuerrecht sprechen!

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Hinweis: Die in diesem Beitrag genannten Informationen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Falls du eine rechtliche oder steuerliche Beratung benötigst, dann wende dich bitte an einen qualifizierten Experten.

Bilder: Freepik

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