Kleingewerbe anmelden (Bild: Freepik)

Kleingewerbe korrekt anmelden: Was ist dabei zu beachten, was kannst du ignorieren?

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Was ist ein Kleingewerbe? Wie meldest du das richtig an? Was ist an Besonderheiten zu beachten? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Hier gibt’s die Antworten.

Ein Gastbeitrag von Mike Warmeling

Was bedeutet „Kleingewerbe anmelden“?

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist der Prozess, bei dem eine Person oder eine Gruppe von Personen (zum Beispiel in Form einer GbR) ein Gewerbe anmeldet, das als „Kleinunternehmen“ oder „Kleingewerbe“ bezeichnet wird.

Wichtig: De facto ist der Begriff „Kleingewerbe“ gar nicht existent. Eigentlich beschreibt es ein ganz normales Gewerbe, das durch gewisse Regelungen und Gesetze nicht im Handelsregister eingetragen wird.

Wann gilt ein Unternehmen als Kleingewerbe?

Ein Unternehmen gilt als Kleingewerbe, wenn es die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Sonderregelung für Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

Nach dem §19 UstG (Umsatzsteuergesetz) müssen Unternehmen, die nur geringe Umsätze generieren, keine Steuern bezahlen. Allerdings darfst du hierfür im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro (bis 2022 waren es nur 17.500 Euro) nicht überschreiten. Ferner darfst du im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro verdienen.

Dieser Vorteil hat auch einen Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben – zum Beispiel die Umsatzsteuer für einen neuen Geschäftscomputer – geltend machen. Diese Entscheidung gilt für die darauffolgenden fünf Jahre.

Wann musst du ein Gewerbe anmelden?

Du musst nicht direkt ein Kleingewerbe anmelden, wenn du in die Selbstständigkeit gehen oder ein Unternehmen gründen möchtest. Es ist deutlich besser, wenn du erst ein Kleingewerbe anmeldest, nachdem du bereits die ersten Umsätze verbuchen konntest.

Warum? Sobald du deine Tätigkeit aufnimmst, bekommst du relativ zügig Post vom Finanzamt. Hierbei handelt es sich um einen Steuererfassungsbogen. Da musst du unter anderem deine Umsatzerwartungen angeben. Diese kennst du besser, wenn du dein Geschäft bereits gestartet hast. Ferner ist eine rückwirkende Anmeldung auch immer möglich.

Was benötigst du bei der Kleingewerbe-Anmeldung?

Da in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, kann fast jeder ein Gewerbe gründen. Es gibt aber einige gesetzlichen Regelungen, wodurch Ausnahmen entstehen. Der Prozess fällt ganz simpel aus:

  1. Du gehst zum Gewerbeamt. In kleineren Städten ist dies oftmals im Rathaus zu finden
  2. Dort füllst du ein Formular aus und gibst grundlegende Informationen zu deiner Tätigkeit und deiner Person an.
  3. Anschließend musst du zirka 20 bis 50 Euro bezahlen.
  4. Denke an deinen Personalausweis oder einen Reisepass.

Dies beschreibt diese Infografik sehr gut den Ablauf:

Infografik Kleingewerbe Anmeldung (Bild: Warmeling Consulting)

Unternehmensname bei einem Kleingewerbe

Bei einem Kleingewerbe gab es bisher eine kleine Einschränkung: Du durftest den Unternehmensnamen nicht frei wählen. Gesetzlich wurde festgehalten, dass dein Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein muss. Das Gesetz gibt es seit 2009 nicht mehr. Allerdings muss weiterhin klar sein, dass die Firma mit dem Inhaber zusammengehört.

Folgende Firmenbezeichnungen sind deswegen konform und zu empfehlen:

  • Internetmarketing Max Meyer
  • Hotel Peters
  • Elektriker Bernd Hase

Diese klare Namensgebung besitzt den Vorteil, dass der Kunde sieht, um welche Branche es sich handelt. Auch für Online-Branchenbücher und ähnliches hat es viele Vorteile.

Gibt es Grenzen? Woran musst du denken?

Kleinunternehmer haben den Vorteil, dass sie zum Teil von steuerlichen Abgaben befreit sind. Ganz am Finanzamt kommt aber niemand vorbei!

Gewinne sind immer gänzlich zu versteuern. Allerdings musst du keine doppelte Buchführung betreiben, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht hier gänzlich aus. Dadurch sparst du dir als Kleinunternehmer zugleich die Ausgaben für einen StartUp-Steuerberater.

Wichtig ist, dass dein Überschuss den Steuerfreibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet, ansonsten wird ein vollkommener Gewerbeschein notwendig. Solltest du deutlich über der Summe liegen, dann hast du den Vorteil, dass der Steuersatz relativ gering  ausfällt.


Über den Autor:

Mike Warmeling ist Multiunternehmer, Gründungscoach und Verkaufstrainer. Seit 1999 ist er selbstständig und bis hin zum Unternehmer gewachsen. Primär ist er tätig im Bereich Geschäftskonzepte und Onlinemarketing. Mehr Informationen zu seiner Person findet man unter anderem auf seiner Website. 


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Bilder: Pixabay, Warmeling Consulting

 

 

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