Teamgeist (Bild: Pixabay)

Steuer-Schlupfloch: So kommst du zu steuerfreier Verpflegung am Arbeitsplatz

  • Letztes Update:1 Jahr 
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Steuern sparen, weil man bei der Arbeit is(s)t? So sichern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Steuervorteil.

Ein Gastbeitrag von Sabine Rivière

Zufriedenheit am Arbeitsplatz – das Bauchgefühl entscheidet

Dass sich das Wohlergehen der Mitarbeiter längst nicht mehr nur über das Gehalt definieren lässt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Denn: Geld alleine macht nicht glücklich.

Ein Faktor, bei dem Arbeitgeber ansetzten können, um ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, ist ein Bonus durch kostenfreie oder vergünstigte Verpflegung am Arbeitsplatz. Denn wir alle wissen: Mit leerem Magen lässt es sich schlecht denken. Erst wenn das Bauchgefühl stimmt, fühlt man sich am Arbeitsplatz wohl. Mit anderen Worten: Loyalität geht durch den Magen.

Was viele nicht wissen: Mit einem leichten und vollkommen legalen Kniff ist die Verpflegung am Arbeitsplatz sogar steuerfrei!

Das Sachbezug-Prinzip: Lohn, der nicht aus Geld besteht

Der Arbeitslohn besteht bei den meisten vermutlich einfach nur aus Geld. Doch nicht bei allen! Denn wer zum Beispiel einen Dienstwagen oder eine Dienstwohnung vom Arbeitgeber gestellt bekommt, dessen Lohn besteht zu Teilen aus sogenannten Sachbezügen. Wäre das nicht so, dann wären das Auto oder die Wohnung schlichtweg Geschenke – und das ist steuerrechtlich leider nicht erlaubt, egal wie gut du dich mit deinem Chef verstehst. Denn Geschenke dürfen Arbeitgeber monatlich nur im Wert von maximal 44 Euro machen.

Neben den Klassikern, wie dem Dienstwagen, zählt auch vom Arbeitgeber gestellte Verpflegung (zum Beispiel mit einer Kantine) als Sachbezug. Sachbezüge müssen allerdings im Normalfall als Teil des Lohns pauschal mit 25% versteuert werden. Doch das lässt sich umgehen.

Was ist Verpflegung am Arbeitsplatz wert?

Der Wert von Lebensmitteln lässt sich eigentlich ziemlich genau nachverfolgen. Doch soll nun jeder Mitarbeiter am Ende des Monats genau auflisten, was er für sein Essen am Arbeitsplatz ausgegeben hat? Das wäre zu kompliziert! Deshalb wird sich bei Büroverpflegung nicht am eigentlichen Wert der Mahlzeit orientiert, sondern an einem amtlich festgelegten Normwert, dem Sachbezugswert.

In Deutschland beträgt der amtlich festgelegte Wert eines Frühstücks 1,70 Euro. Mittagessen und Abendessen sind im Schnitt jeweils 3,17 Euro pro Mahlzeit wert. Diese Zahlen entstehen nicht vollkommen willkürlich, sondern berechnen sich aus aktuellen Verbraucherpreisen. Dadurch ändern sich die Werte alle paar Jahre. Ein Blick in diese Tabelle hält uns auf dem Laufenden:

> Übersicht der Sachbezugswerte für Verpflegung

Jedes Mittagessen genau so zu planen, dass es pro Kopf 3,17 Euro wert ist, wäre allerdings utopisch. Deshalb können Arbeitgeber, wenn der eigentliche Wert des Essens seinen Sachbezugswert übersteigt.

> Das ist beim Essenszuschuss zu beachten

Das Schlupfloch: Die Sachbezugssteuer für Verpflegung – ganz legal – umgehen

Sachbezüge, so auch Verpflegung am Arbeitsplatz, müssen eigentlich pauschal mit 25% versteuert werden. Doch hier kommt der Trick: Angenommen der Arbeitgeber stellt, zum Beispiel mit einer Kantine, tägliches Mittagessen, doch der Arbeitnehmer zahlt den vollen Sachbezugswert von 3,17 Euro selbst. Dadurch muss der Arbeitgeber den Wert der Mahlzeit nicht mehr versteuern, denn wenn der Arbeitnehmer selbst dafür aufkommt, handelt es sich um keinen geldwerten Vorteil.

Im Lohn der Arbeitnehmer spiegelt sich das indirekt als Lohnerhöhung wieder. Denn jeden Tag für kostengünstige und steuerfreie 3,17 Euro zu essen, lässt am Ende des Monats mehr vom Nettolohn übrig.

Was passiert, wenn man weniger als 3,17 Euro zahlen möchte? Dann bleibt die Differenz steuerpflichtig. Zahlt der Arbeitnehmer zum Beispiel nur 1,50 Euro für ein Mittagessen, dann bleiben 1,67 Euro geldwerter Vorteil, der mit dem restlichen Lohn versteuert werden muss. Es lohnt sich also, die 3,17Euro vollständig selbst zu übernehmen.

Auch StartUps und kleine Unternehmen können von dieser Rechnung profitieren

Der gängigste Weg, um sich dieses Prinzip zunutze zu machen, sind Kantinen. Doch es funktioniert bereits bei kleinsten Teams. Sobald sich der Arbeitgeber dazu entscheidet, seinen Mitarbeitern Verpflegung zu stellen, greift der Sachbezug. Eine Lösung kann zum Beispiel Essen auf Rädern sein, das dem Team direkt ins Büro geliefert wird. So können auch StartUps und kleine Unternehmen von steuerfreier Verpflegung am Arbeitsplatz profitieren.


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Über die Autorin:

Sabine Rivière ist Bloggerin bei BesserMITTAG. Das Leipziger StartUp hat es sich zur Aufgabe gemacht, die „Kantine für die Kleinen“ zu sein und Mittagessen direkt ins Büro zu liefern. Individuell auf Geschmäcker, Ernährungspläne und Verträglichkeiten abgestimmt – natürlich inklusive Steuervorteil.

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Bilder: Pixabay, BesserMITTAG.de

Ein Kommentar

  1. Interessanter Beitrag zur steuerfreien Verpflegung. Wie sie schon sagten, eine Verpflegung für Unternehmen ist sehr wichtig, um die Mitarbeiter motiviert zu halten. Dass man das auch steuerfrei gestalten kann, ist umso besser, vielen Dank!

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