Erste-Hilfe-Set bzw. Erste-Hilfe-Kasten (Bild: Freepik)

Der Erste-Hilfe-Kasten und die gesetzlichen Vorschriften: Was ist unbedingt zu beachten?

  • Letztes Update:2 Jahren 
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Damit Arbeitsunfälle schnell versorgt werden können, benötigst du ein Erste-Hilfe-Set. Was gehört hier hinein? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Wer ist für die Versorgung zuständig? Wir sagen es dir.

Ein Verbandskasten ist Pflicht

Laut § 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 müssen alle Unternehmen in Deutschland dafür sorgen, dass immer genügend Material für die Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Verfügung steht. Dies ist notwendig, um bei Arbeitsunfällen Erste Hilfe leisten zu können. Das heißt, es muss geeignetes Material geben, um beispielsweise Wunden schnell und fachgerecht zu versorgen oder um eine starke Blutung zu stoppen, bevor ein Krankenwagen eintrifft. Daher muss jeder Betrieb über ein Erste-Hilfe-Set für den Notfall verfügen, das alle notwendigen Bestandteile enthält.

Was alles in einen Verbandskasten gehört, wieviel davon vorhanden sein sollte, und wo die Erste-Hilfe-Produkte aufbewahrt werden können, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Größe des Betriebs ebenso wie dessen Struktur und die spezifischen Gefahren, die bei der Arbeit auftreten.

Was ist in einem betrieblichen Verbandskasten enthalten?

Die Inhalte der Verbandskästen sind durch die Deutsche Industrienorm genau vorgegeben. Bei den Erste-Hilfe-Sets für ein Unternehmen unterscheidet man zwischen kleinen Verbandskästen nach DIN 13157 und großen Verbandskästen nach DIN 13169. Je nach Größe deines Betriebs und eurer Branche sind zwischen einem und mehreren dieser Verbandskästen gesetzlich vorgeschrieben. Ein großer Verbandskasten kann dabei zwei kleine ersetzen.

Der kleine Verbandskasten hat die Maße 32 x 22 x 13 Zentimeter und wird oft an einer Wand befestigt. Er enthält neben allgemeinen Erste-Hilfe-Artikeln wie dem Dreieckstuch, mehreren Handschuhen, einer Schere, und einer Rettungsdecke auch viele spezifische und genau vorgeschriebene Pflaster und Verbandsartikel. Dieses Video stellt dir – teilweise humorvoll – vor, was in einem Erste-Koffer enthalten ist:

Welchen Verbandskasten brauchst du für dein Unternehmen?

Der kleine Verbandskasten ist für die meisten StartUps sowie Handels- und Verwaltungsunternehmen mit bis zu 50 Personen geeignet. Herstellungs- und Produktionsbetriebe benötigen einen kleinen Verbandskasten pro 20 Mitarbeiter. In Bauunternehmen sind es sogar nur zehn Mitarbeiter, die sich jeweils einen Verbandskasten teilen.

Ein großer Verbandskasten ist für bis zu 300 Mitarbeiter geeignet. Er enthält die gleichen Artikel wie ein kleiner Verbandskasten, diese jedoch in mehrfacher Ausfertigung. Während ein kleines Erste-Hilfe-Set beispielsweise insgesamt 12 Standardpflaster sowie acht Wundverbände enthält, befinden sich in einem großen Verbandskasten 24 Standardpflaster und 16 Wundverbände.

Wer ist für die Verbandskästen und die Erste-Hilfe-Koffer verantwortlich?

Der Verantwortung für das Bestücken der Erste-Hilfe-Kästen und die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter liegt beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt genau vor, wie viele qualifizierte Ersthelfer ein Betrieb vorweisen muss.

So sollte zum Beispiel in Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer geben. Auch bei Veranstaltungen wie einem Betriebsausflug müssen Ersthelfer und Verbandskasten anwesend sein, wenn die Events während der regulären Arbeitszeit stattfinden.

Fazit

Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb sind gesetzlich für alle Unternehmen vorgeschrieben. Daher solltest du immer darauf achten, ob die Vorgaben zur Anzahl und Bestückung der Erste-Hilfe-Kästen eingehalten werden. Zudem musst du als Gründer oder Unternehmer im Blick behalten, dass jederzeit ausreichend geschulte Ersthelfer anwesend sind, um bei Arbeitsunfällen rasch und richtig reagieren zu können.

Bild: Freepik

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