Onlineshop und DSGVO (Bild: Freepik)

Ein rechtssicherer Onlineshop gemäß DSGVO: Woran du dich halten musst

  • Letztes Update:1 Jahr 
  • Lesezeit:3Minuten

Vermeide Bußgelder und schütze dein Online-Geschäft: Diese Rechtsexperten-Tipps bewahren dich vor unnötigem Ärger.

Ein Gastbeitrag von Sophia Hertzke / iubenda

Tipp 1 | Korrektes Einreichen von Beschwerden

Klingt kurios, ist aber so: Informiere deine Kunden darüber, wie sie Beschwerden über die Online-Streitbeilegung (OS) einreichen können. Die OS ist eine von der Europäischen Kommission bereitgestellte Plattform, die die Konfliktlösung zwischen den Parteien (Shop-Betreiber und Kunde) erleichtern soll. 

Sind alle Onlineshop-Betreiber dazu verpflichtet? Ja, als Inhaber bist du verpflichtet, diese Plattform irgendwo auf deiner Website bzw. in deinem Onlineshop zu erwähnen – und das ist normalerweise in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Du musst hier einen Link zur OS-Plattform und eine gültige E-Mail-Adresse einfügen.

Gibt es Streitpunkte, hat der Kunde 90 Tage Zeit, sich mit dir als Verkäufer über diese Plattform zu unterhalten und eine Einigung zu erreichen. Kommt keine Lösung zustande, hat der Verbraucher 30 Tage Zeit, sich an eine neutrale und akkreditierte ADR-Stelle (Alternative Dispute Resolution) zu wenden, um eine Lösung für den Fall zu finden. 

Tipp 2 | Lege deine Datenverarbeitungsaktivitäten offen

Das Gesetz verlangt von dir, dass du deine Datenverarbeitungsaktivitäten darlegst. Das heißt, sei transparent, ob du Warenkorb-Plug-ins, Zahlungsportale oder Cookies und Tracker einsetzt.

Kläre zudem: Was geschieht mit den Daten, nachdem du sie gesammelt hast? Gibst du sie an Drittparteien weiter? Und welche Rechte haben die Nutzer bei der Berichtigung ihrer Daten? Können sie Einsicht in die Daten verlangen, die du über sie gespeichert hast?

All dies muss in deinen Datenschutzerklärung erwähnt werden. Der genaue Inhalt hängt vom geltenden Recht ab und hat Anforderungen über geografische Grenzen und Gerichtsbarkeiten hinweg zu berücksichtigen.

Tipp 3 | Verwaltung der Cookies ermöglichen

Gemäß der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (oder dem Cookie-Gesetz) müssen alle Cookies, die für in der EU ansässige Nutzer verwendet werden, die Anforderungen an eine gültige Cookie-Richtlinie erfüllen. Drittanbieter wie Google, Amazon, Apple, Facebook und Dergleichen sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Anforderungen zu halten.

Das bedeutet für dich: Du musst eine Lösung für die Verwaltung der Cookies einsetzen. Das löst du über ein Popup, das dann entsprechend die Cookies aktiviert oder deaktiviert. Gemäß der DSGVO hat ein Cookie-Banner Folgendes zu enthalten:

  • Expliziter Zustimmen- & Ablehnen-Button 
  • Blocken von Skripten vor der Zustimmung der Nutzer
  • Link zu einer Cookie-Richtlinie

Gut zu wissen: Damit ein Onlineshop überhaupt laufen kann, werden wahrscheinlich technische Cookies verwendet. Für diese benötigst du keine Zustimmung. Für nicht-technische Cookies, zum Beispiel für Remarketing-Kampagnen, hingegen schon. 

Tipp 4 | Mache Abos leicht kündbar

Am 1. März 2022 ist das neue, rein deutsche Gesetze für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Das bringt ein paar Besonderheiten mit sich.

Wenn du Abonnement-Dienste verkaufst, gilt eine zeitliche Beschränkung. Das heißt, du darfst die Dienste  nicht für eine anfängliche Laufzeit von mehr als zwei Jahren anbieten. Diese anfängliche Laufzeit kann durch eine automatische Verlängerung verlängert werden.

Wobei dem Verbraucher ermöglicht werden muss, diese Erneuerung des Vertrags mit einer Frist von höchstens einem Monat vor der automatischen Verlängerung zu kündigen. Wird die ursprüngliche Laufzeit erweitert, hat dein Kunde das Recht, seinen Vertrag monatlich zu kündigen.

Zudem hast du deinen Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihren Vertrag einfach mit einer Taste, einem Regler, einem Schalter oder einer anderen Funktion zu kündigen. Die Kündigung bestätigst du per PDF.


Über die Autorin:

Sophia Hertzke arbeitet bei iubenda, das eine DSGVO-taugliche, 360°-Compliance-Lösung für Firmen, App-Entwickler und Agenturen auf Anwalts-Level anbietet. Die mehr als 90.000 Kunden in über 100 Ländern decken die ganze Spanne von Kleinstunternehmen bis hin zu Konzernen mit mehreren hundert Millionen Seitenaufrufen pro Monat ab.


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Bild: Freepik

Ein Kommentar

  1. Wirklich gut geschrieben! Das Thema kann für einige Webseiten und Shop-Betreiber etwas nervig sein. Nichtsdestotrotz ist es wichtig sich rechtlich abzusichern um somit Abmahnungen und Strafen zu entgehen. Für mich war dieser Cookie Hinweis äußerst hilfreich für meine Website und bin damit bisher sehr zufrieden.

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