Wusstest du, dass Selbstständige und Unternehmen kleine Werbegeschenke steuerlich absetzen können? Diese Dinge musst du allerdings beachten.
Lassen sich Geschenke steuerlich absetzen?
Diese Situationen kennst du sicherlich: Ein Geschäftspartner von dir hat Geburtstag, deshalb möchtest du ihm ein Geschenk zukommen lassen.
Das ist mehrfach gut. Einerseits freut sich der Beschenkte, weil du an ihn gedacht hast. Und du bleibst durch die nette Geste positiv in seinem Gedächtnis.
Zudem kannst du Geschenke für Geschäftspartner von der Steuer absetzen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Gibt es eine Steuergrenze für Geschenke?
Ja. Die Grenze liegt aktuell bei 35 Euro netto pro Person und pro Jahr. Sofern es sich bei der Aufmerksamkeit um ein klar erkennbares Geschenk für einen Geschäftspartner handelt. Damit gemeint sind zum Beispiel Füller oder edle Notizbücher.
Nicht unter die Regelung fallen Streuartikel wie Kugelschreiber, Tassen oder Mousepads. Der Stückwert derartiger Werbegeschenke beträgt in der Regel weniger als 10 Euro.
Was ist bei der Versteuerung zu beachten?
Kostet dein Werbegeschenk 35 Euro (netto) oder weniger, kannst du die volle Höhe von deiner Steuerlast abziehen.
Ist dein Goodie teurer, darfst du es nicht als Betriebsausgabe geltend machen. In diesem Fall musst du die geschäftliche Aufmerksamkeit gesondert verbuchen.
Was die Sache noch komplizierter macht: Der Beschenkte muss dein Werbegeschenk, das mehr als 10 Euro wert ist, bei seiner Steuererklärung angeben und versteuern. Außer der Schenkende – dein Unternehmen – führt eine Pauschalversteuerung von 30% durch.
Warum sind Werbegeschenke immer eine gute Sache
Die Grenzen zwischen Business-Geschenk und Werbegeschenk fallen fließend aus. Zum Beispiel können bedruckte Geräte für die Home Office Ausstattung ein Werbeartikel und zugleich ein tolles Präsent für einen Geschäftspartner sein. Du schlägst quasi zwei Fliegen mit einer Klappe.
Werbeartikel – besonders nachhaltige – liegen seit ein paar Jahren im Trend. Verständlich, denn diese Geschenke kommen oft jahrelang zum Einsatz.
Was du bei Business-Geschenken noch bedenken musst
Beachte, dass es eine rechtliche Grauzone zwischen Geschäftsgeschenk und Bestechung gibt. Eine Zuwendung darf nie den Zweck haben, eine geschäftliche Entscheidung zu deinen Gunsten zu beeinflussen. Stattdessen muss deine Aufmerksamkeit lediglich der Beziehungspflege dienen, nicht mehr.
Beschenkst du einen Mitarbeiter, gelten andere Richtlinien – zum Beispiel bei der steuerlichen Absetzbarkeit. Hier kann der Wert der Zuwendung bis zu 44 Euro (netto) kosten. Ebenfalls gut: Derartige Geschenke darfst du jeden Monat machen, nicht nur ein Mal im Jahr.
Was tun, wenn die Lage nicht ganz klar ist?
Du bist nun nicht ganz sicher, was wann gilt? Dann bitte deinen Steuerberater um Rat! Er gibt dir bestimmt gerne Tipps, wie du Geschenke für Geschäftspartner wie auch Mitarbeitergeschenke steuerrechtlich sicher verteilen kannst. Und er unterstützt dich dabei, alle Steuerangelegenheiten in Sachen Werbegeschenke zu erledigen.
Nutze das! Keine Geschenke zu machen, weil man Angst vor dem Finanzamt hat, ist keine gute Lösung. Denn wie heißt es so schön: Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freundschaft.
Bilder: Shutterstock, Adler / Werbegeschenke