Viele Selbstständige entwickeln eigene Methoden, Tools oder Software und wissen nicht, dass der Staat sich daran finanziell beteiligt. Geht es dir auch so?
Ein Gastbeitrag von Martin Meng
Prüfe, ob du Geld liegen lässt!
Die meisten Gründer und Freelancer denken beim Thema „Forschungsförderung“ an Labore, Universitäten und Konzerne. Dabei gibt es seit 2020 ein Instrument, das speziell auch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften funktioniert: die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz.
Was ist die Forschungszulage?
🔷 Die Forschungszulage ist eine steuerliche Erstattung für Forschungs- und Entwicklungsarbeit.
🔷 Anders als klassische Förderprogramme gibt es keinen Wettbewerb und kein Losverfahren.
🔷 Wer die Kriterien erfüllt, bekommt die Förderung.
🔷 Der Antrag läuft über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
🔷 Die Auszahlung erfolgt über das Finanzamt mit dem nächsten Steuerbescheid.
Wer profitiert davon?
Anspruchsberechtigt ist jedes Unternehmen in Deutschland, das Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zahlt. Das schließt ausdrücklich ein:
➡ Einzelunternehmer und Freiberufler
➡ Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
➡ Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Das heißt: Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob du eigene Entwicklungsarbeit leistest.
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Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Hier liegt das größte Missverständnis. Du brauchst kein Labor und keinen Doktortitel! Förderfähig ist jede Tätigkeit, die drei Kriterien gleichzeitig erfüllt:
💡 Neuartigkeit
Dein Produkt, Verfahren oder deine Dienstleistung hebt sich vom Stand der Technik in deiner Branche ab. Deine Entwicklung ist nicht nur für dich neu, sondern auch für den Wirtschaftszweig.
💡 Unwägbarkeit
Es gibt technische, wissenschaftliche oder methodische Risiken. Das Ergebnis ist zu Beginn nicht vorhersagbar. Wenn du vorher genau wüsstest, dass es funktioniert, wäre es keine Forschung!
💡 Planmäßigkeit
Du gehst strukturiert vor. Es gibt einen erkennbaren Arbeitsplan mit Zielen, Methoden und Arbeitspaketen.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Hier sind typische Fälle, in denen Selbstständige die Forschungszulage erfolgreich bekommen haben:
✅ Ein Softwareentwickler baut ein eigenes Framework für automatisierte Datenanalyse. Die Architektur existiert so nicht am Markt, die Performance-Ziele sind technisch unsicher.
✅ Eine Trainerin entwickelt eine eigene Coaching-Methodik, die Psychotherapie und Bewegungsarbeit in einem strukturierten Protokoll vereint. Kein bestehendes Verfahren integriert beides methodisch.
✅ Ein Winzer ersetzt sämtliche Pflanzenschutzmittel durch ein eigenes probiotisches Verfahren mit Komposttees und Mikroorganismen. Ob der Ansatz über mehrere Jahre wirtschaftlich tragfähige Ernten liefert, ist unsicher.
✅ Ein Ingenieur entwickelt eigene Mess- und Prüfverfahren für einen Spezialbereich, in dem es keine Standardlösung gibt.
Der gemeinsame Nenner: Alle entwickeln etwas Eigenes, das über Routinearbeit hinausgeht und dessen Ausgang unsicher ist. Das sind typische Faktoren einer Forschungsarbeit.
Wie viel Geld gibt es?
Seit der letzten Gesetzesnovelle gelten stark verbesserte Sätze. Für Eigenleistung von Einzelunternehmern rechnet sich das aktuell so:
👉 Für neue Projekte ab 2026 erstattet der Staat 42 Euro pro Stunde Entwicklungsarbeit – und das für maximal 40 Stunden pro Woche. Das ergibt bis zu 87.360 Euro Förderung pro Jahr.
👉 Rückwirkende Anträge sind bis zu vier Jahre möglich. Die Sätze waren in früheren Jahren niedriger (bis März 2024: 10 Euro pro Stunde, danach 24,50 Euro).
👉 Aber selbst mit den alten Sätzen kommen bei regelmäßiger Entwicklungsarbeit schnell fünfstellige Beträge pro Monat zusammen.
👉 Das bedeutet: In Kombination mit einem prospektiven Antrag für die kommenden Jahre sind sechsstellige Förderbeträge realistisch.
Was viele nicht wissen: Es geht auch rückwirkend
Du hast in den letzten Jahren Entwicklungsarbeit geleistet, ohne von der Förderung zu wissen? Kein Problem! Wenn du jetzt die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz beantragst, kannst du die Jahre ab 2022 noch erreichen.
Die rückwirkende Förderung wird zusammen mit der nächsten Einkommensteuererklärung ausgezahlt. Prospektive Anträge für laufende und zukünftige Projekte werden jährlich erstattet.
Wie läuft der Prozess?
Der Ablauf der Forschsförderung hat zwei Stufen:
1️⃣ Zuerst stellst du einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dort prüfen Gutachter, ob dein Vorhaben die genannten Kriterien erfüllt. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei drei bis sechs Monaten.
2️⃣ Wenn die Bescheinigung vorliegt, beantragst du die Forschungszulage über die Anlage FZ deiner Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt rechnet die Zulage gegen deine Steuerschuld oder zahlt sie aus.
Drei typische Denkfehler
Du bist noch unsicher, ob du die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz beantragen sollst? Überwinde diese typischen Zweifel:
❎ „Das ist nur für Konzerne!“
Falsch! Die Forschungszulage steht jedem Unternehmen offen, unabhängig von der Größe. Einzelunternehmer mit null Mitarbeitern profitieren genauso.
❎ „Meine Arbeit ist keine Forschung!“
Prüfe das nochmal ehrlich. Wenn du eigene Methoden, Verfahren, Software oder Konzepte entwickelst und das Ergebnis nicht von Anfang an feststeht, ist es sehr wahrscheinlich förderfähig.
❎ „Der Aufwand lohnt sich nicht!“
Bei 42 Euro Förderung pro Stunde summiert sich das schnell. Wer 20 Stunden pro Woche an eigenen Projekten arbeitet, kommt auf über 43.000 Euro Förderung pro Jahr. Kombiniert mit rückwirkenden Anträgen für die vergangenen Jahre sind sechsstellige Beträge realistisch.
Fazit
Die Forschungszulage ist das einzige steuerliche Förderinstrument für Forschung und Entwicklung in Deutschland, bei dem es keinen Wettbewerb gibt. Wer die Kriterien erfüllt, bekommt die Förderung. Trotzdem nutzen die meisten Selbstständigen und Gründer das Instrument nicht, weil sie nicht wissen, dass ihre tägliche Entwicklungsarbeit förderfähig ist.
Frag dich: Entwickelst du eigene Methoden, Tools, Verfahren oder Konzepte? Ist der Ausgang deiner Arbeit unsicher? Gehst du dabei strukturiert vor? Wenn du dreimal nickst, lässt du wahrscheinlich Geld liegen.
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Über den Autor:
Martin Meng berät Einzelunternehmer und Personengesellschaften zur steuerlichen Forschungszulage. Er übernimmt die komplette Antragstellung, von der Projektskizze über die BSFZ-Einreichung bis zur Auszahlung. Sein Sitz ist in Wiesbaden.
Bilder: Freepik

