Kleingewerbe Auto kaufen (Bild: Freepik)

Mit einem Kleingewerbe ein Auto kaufen: Was Kleinunternehmer unbedingt wissen müssen

Was ist zu beachten, wenn du dir als Kleinunternehmer einen Firmenwagen zulegen möchtest? Was sind die Vor- und Nachteile? Die Antworten bekommst du hier.

Darf man als Kleinunternehmer ein Auto kaufen?

Ja, das darfst du! Der Begriff „Kleingewerbe“ steht nicht für eine eingeschränkte Unternehmensform, die man speziell anmelden muss. Vielmehr beschreibt er oft diese Art von selbstständiger Tätigkeit:

➡ Gewerbetreibende, die die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz anwenden

➡ Unternehmer mit geringen Umsätzen (unter 22.000 Euro im ersten Geschäftsjahr)

👉 Das bedeutet: Auch wenn du als Kleinunternehmer unterwegs bist, darfst du ein Fahrzeug kaufen und geschäftlich nutzen. Die Entscheidung liegt bei dir. Doch steuerlich gibt es besondere Regeln, die du kennen solltest!

Auto mit Kleingewerbe kaufen: Steuerlichen Grundlagen

Wenn du mit einem Kleingewerbe ein Fahrzeug erstehen willst, musst du dir über drei Dinge klar sein:

1️⃣ Deine Umsatzsteuerpflicht bzw. deine Vorsteuerbefreiung

2️⃣ Die genaue Nutzung des Fahrzeugs (privat, geschäftlich oder gemischt)

3️⃣ Die Absetzbarkeit der Anschaffung und der laufenden Kosten

Was damit gemeint ist? Hier kommen die Details.

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Kein Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer

Du nutzt die Kleinunternehmerregelung? Dann darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und gleichzeitig keine Vorsteuer abziehen. Das heißt: Du bzw. dein Unternehmen trägt die volle Summe beim Autokauf.

👉 Beispiel: Kaufst du ein Auto für 25.000 Euro brutto, bleibt es bei diesen 25.000 Euro. Eine Rückerstattung der enthaltenen 19 Prozent Umsatzsteuer bekommst du nicht.

Diese Besonderheit unterscheidet dich von „regulären“ Unternehmern, die zur Umsatzsteuer verpflichtet sind. Diese ziehen die Vorsteuer ab. Bei 25.000 Euro wären das knapp 4.000 Euro Ersparnis. Für dich als Kleinunternehmer entfällt dieser Vorteil. Dafür musst du weniger Aufwand in deine monatlichen und jährlichen Steuererklärungen stecken.

Private versus betriebliche Nutzung

Wie du dein gekauftes Auto steuerlich behandeln kannst, hängt davon ab, wie du es fährst.

Über 50 Prozent betrieblich: Dann kannst du es dem Betriebsvermögen zuordnen

Unter 50 % betrieblich: Dann bleibt es im Privatvermögen

👉 Wichtig: Für das Finanzamt zählt nicht dein Bauchgefühl, sondern der belegbare Anteil. Hier kommt eventuell ein Fahrtenbuch ins Spiel!

Betriebsausgaben, Abschreibung & Co.

Wenn das Fahrzeug zu deinem Betriebsvermögen gehört, kannst du folgende Posten steuerlich geltend machen:

Abschreibung: Verteilt über sechs Jahre (bei Neuwagen), entsprechend der Anschaffungskosten

Laufende Betriebskosten: Versicherung, Reparaturen, Kraftstoff, Steuer, Parkgebühren

Zinsen: Wenn du das Auto über einen Kredit finanzierst, lassen sich die Zinsen absetzen.

👉 Vorsicht: Nutzt du das Auto auch privat, musst du diesen Anteil versteuern – entweder mit einem Fahrtenbuch oder mit der 1%-Regel.

Fahrtenbuch oder 1%-Regel: Was ist besser?

Wenn du dein Fahrzeug betrieblich UND privat fährst, musst du den privaten Anteil als sogenannten „geldwerten Vorteil“ versteuern. Dafür hast du zwei Möglichkeiten:

Fahrtenbuch

Du dokumentierst jede Fahrt genau mit Datum, Ziel, Kilometerstand und Zweck. Am Jahresende ergibt sich der betriebliche Nutzungsanteil. Dieser bestimmt, wie viel du steuerlich absetzen darfst.

✅ Vorteil: Du zahlst nur für die tatsächliche Privatnutzung

❌ Nachteil: Viel Aufwand und Disziplin nötig

👉 Wichtig: „Das Ganze muss in gebundener Form sein. Excel-Tabellen und Lose-Blatt-Sammlungen gehen nicht, damit im Nachhinein Seiten nicht ausgetauscht oder manipuliert werden können“, erklärt Carsten Nicklaus vom Deutschen Steuerberaterverband.

1%-Regel

Diese Option klingt besser: Du verzichtest auf ein Fahrtenbuch und versteuerst bei einem Benzin- oder Diesel-Auto pauschal jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises als Privatanteil.

✅ Vorteil: Einfach und schnell zu erledigen

❌ Nachteil: Oft teurer als das Fahrtenbuch, vor allem bei geringer Privatnutzung

👉 Beispiel: Listenpreis: 30.000 Euro. Private Nutzung laut 1%-Regel: 300 Euro pro Monat. Du hast am Ende 3.600 Euro jährlich zu versteuern.

Firmenwagen-Leasing (Bild: Freepik)

Kleingewerbe-Alternativen zum Autokauf: Leasing und Auto-Abo

Muss man als (Klein-)Unternehmer gleich ein Auto kaufen? Nein! Denn die eventuell hohen Ausgaben belasten deine Liquidität und bedeuten eine langfristige Kapitalbindung. Für viele Selbstständige lohnen sich deshalb flexible Alternativen wie ein Auto-Abo oder ein Leasing.

Auto-Abo

Bei einem Auto-Abo zahlst du eine feste Monatsrate, in der alles enthalten ist – unter anderem Versicherungen, Steuern, Wartungen, Reparaturen und Reifenwechsel. Nur für deinen Sprit oder Strom musst du extra begleichen.

✅ Vorteile: Maximale Planbarkeit, keine versteckten Kosten

❌ Nachteile: Kilometerbeschränkungen, teilweise hohe Monatsraten

👉 Tipp: Vergleiche im Internet und finde das passende Auto. Einen guten Überblick über die verschiedenen Anbieter liefern dir zum Beispiel die Auto-Abo Angebote von myAutoAbo.

Leasing

Das Autoleasing ist beliebt. Verständlich: Du zahlst monatlich eine feste Rate und nutzt das Auto für einen definierten Zeitraum. Danach gibst du es zurück – oder löst es aus.

✅ Vorteile: Meist Neuwagen, oft niedrige monatliche Raten

❌ Nachteile: Zusätzliche Kosten (u.a. Steuer, Versicherung), strenge Rückgaberegeln

👉 Tipp: Die meisten Neuwagen kannst du leasen und am Ende der Laufzeit gegen neue Modelle austauschen. Ideal, wenn du dein Auto für repräsentative Zwecke brauchst.

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Absetzen & Co. Häufige Fehler beim Kleingewerbe-Autokauf

Du entscheidest dich weder für ein Auto-Abo, noch für ein Leasing? Stattdessen willst du ganz klassisch dein Fahrzeug für dein Kleingewerbe kaufen? Dann achte noch auf diese Stolpersteine:

Antriebsart nicht beachtet

Ist es egal, ob du dir einen Verbrenner oder ein Elektroauto zulegst? Nein! Für Stromer gibt es steuerliche Vorteile: EnBW dazu: „Dienstwagen mit Elektro-Antrieb werden mit gerade einmal 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.“ Das gilt aber nur für Fahrzeuge, die weniger als 70.000 Euro kosten.

Fahrzeug falsch anmelden

Der neue Firmenwagen sollte auf dich als Unternehmer zugelassen sein, nicht auf Ehepartner, Freunde oder Eltern. Ansonsten erkennt das Finanzamt die Kosten eventuell nicht an.

Keine saubere Trennung

Wenn du dein Auto gemischt nutzt, musst du das genau dokumentieren. Ohne Nachweis geht das Finanzamt oft von einer rein privaten Nutzung aus – und streicht alle absetzbaren Posten.

Ohne Steuerberater entscheiden

Die steuerliche Behandlung eines Betriebsfahrzeuges ist kompliziert. Du solltest dir unbedingt Rat vom Steuerprofi holen, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.

Zusammenfassung: Das solltest du dir merken

☑ Du darfst mit einem Kleingewerbe ein Auto kaufen

☑ Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug

☑ Betrieblicher Nutzung sollte im Vordergund stehen

☑ Fahrtenbuch lohnt sich bei gemischter Nutzung

☑ Leasing und Auto-Abo bieten flexible Alternativen

Fazit

Ob du nun als Kleinunternehmer ein Auto kaufst, es least oder abonnierst: Die Entscheidung will gut durchdacht sein! Prüfe daher vorher genau, wie viel du das Auto beruflich nutzen wirst, ob du genügend Eigenkapital und einen guten monatlichen Cashflow hast. Damit einher geht auch die Verhältnismäßigkeit: Ist es wirklich sinnvoll, einen Sportwagen als Firmenwagen zu nehmen, wenn das dein Budget gar nicht hergibt? Denke darüber nach…

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