Auch dieses Jahr treten zahlreiche Änderungen und Anpassungen in Kraft, die das Steuerrecht betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Ein Gastbeitrag von Paul-Alexander Thies / Billomat
Kleinunternehmergrenze steigt an
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, um von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, durfte im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschreiten. Mit dem Jahresbeginn 2020 steigt die Kleinunternehmergrenze auf 22.000 Euro an. Für das laufende Jahr verbleibt die Höchstgrenze für zu erwartende Umsätze bei 50.000 Euro.
Kürzere Archivierung von Software
Unternehmen müssen nach einem Systemwechsel in ihrer Buchhaltung die veraltete Software nicht mehr zehn, sondern nur noch fünf Jahre lang aufbewahren. Das gilt jedoch nicht für die Daten, die mit der alten Software erstellt wurden. Für sie gelten weiterhin die üblichen Archivierungsfristen.
Günstigeres Bahnfahren, teureres Fliegen
Für Bahntickets im Fernverkehr gilt ab Jahresbeginn der ermäßigte Steuersatz von 7%. Viele Bahntickets werden daher ab 2020 günstiger.
Dafür wird die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Flüge auf 13,03 Euro angehoben. Die Flugsteuer für mittlere Distanzen steigt auf 33,01 Euro, während Fernflüge mit 59,43 Euro Flugsteuer belegt werden.
Elektrofahrzeuge mit 0,5% Regelung
Die Privatnutzung von Dienstwagen ist in der Regel mit der 1%-Regelung zu besteuern. Demnach müssen 1% des Brutto-Fahrzeugpreises monatlich als Privatnutzung versteuert werden. Gilt die 1% Regelung für normale Fahrzeuge, genießen Fahrer von E-Wagen und Hybridautos die 0,5% Regelung. Nach dieser ist nur der halbe Bruttofahrzeugpreis monatlich als Privatnutzung zu versteuern. Die Regelung, die 2021 auslaufen sollte, wurde bis 2030 verlängert.
Ladestrom wird steuerfrei
Arbeitnehmer, die ihr privates Elektrofahrzeug oder Hybridauto an einer Ladestation ihres Unternehmens kostenfrei betanken, müssen den erhaltenen Ladestrom nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Ladevorrichtung oder bezuschusst er den Erwerb, kann er den geldwerten Vorteil mit 25% pauschal versteuern.
Elektro-Lieferfahrzeuge mit Sonderabschreibung
Unternehmen können für Elektrowagen, die sie als Lieferfahrzeuge nutzen, eine Sonderabschreibung vornehmen. Im Jahr der Anschaffung können sie die Hälfte des Fahrzeugpreises absetzen und den Rest nach den üblichen Regelungen abschreiben.
Jobtickets mit Pauschale
Ab 2020 können Arbeitgeber den geldwerten Vorteil des Jobtickets für ihre Mitarbeiter mit 25% Pauschalbesteuerung abrechnen.
Steuerfreie Dienstfahrräder
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad auch für die private Nutzung überlassen, müssen den geldwerten Vorteil für ihren Angestellten nicht besteuern. Die Regelung wurde verlängert und gilt bis 2030.
Energetische Gebäudesanierung steuerfrei
Ab 2020 können bis zu 20% für energetische Gebäudesanierungen abgesetzt werden. Hierfür gilt ein Maximalbetrag von 40.000 Euro und eine Frist von zehn Jahren. Voraussetzung für den Steuervorteil ist die Selbstnutzung der Immobilie.
Erhöhung des Mindestlohns
Ab dem Jahresbeginn 2020 wird der Mindestlohn in Deutschland auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Auch zahlreiche Branchenmindestlöhne steigen mit dem Jahreswechsel an.
Mehr Gehalt für Auszubildende
Die Vergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt in den Jahren 2020 bis 2022 fortlaufend an. So erhalten Auszubildende 2020 im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro, im Jahr 2021 mindestens 550 Euro und im Jahr 2022 mindestens 620 Euro an monatlicher Vergütung.
Gesundheitsförderung steuerfrei
Investieren Unternehmen in die Gesundheitsförderung ihrer Angestellten, können sie ab 2020 die Kosten in Höhe von 600 Euro pro Arbeitnehmer absetzen.
Gruppenunfallversicherung mit Pauschalversteuerung
Ihre Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung können Unternehmen ab Januar 2020 als Zukunftssicherungsleistung bis zu 100 Euro pauschal versteuern. Der Höchstbetrag gilt pro Mitarbeiter und pro Jahr.
Mehr Zusatzbeitrag für Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Die Grenze für den Zusatzbeitrag steigt ab 2020 auf 1,1% an.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2020 auf 56.250 Euro pro Jahr an. Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen auf 82.800 Euro und im Osten auf 77.400 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze für den in eine private Krankenversicherung wurde auf 62.550 Euro angehoben. Zudem müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Wechsel in eine Privatversicherung sowohl 2019 als auch 2020 die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
Über den Autor:
Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einer webbasierten Buchhaltungssoftware für Selbstständige, StartUps und KMU. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über zehn Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Das Fintech-Unternehmen mit Sitz in Nürnberg arbeitet seit 2016 mit einem Team aus 45 Vollblut-Onlinern und Software-Experten an dem Buchhaltungstool.
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Bild: Pixabay