Genehmigungen (Bild: Freepik)

Genehmigungen für Selbstständige und Unternehmensgründer: Alles, was du wissen musst

  • Letztes Update:9 Monaten 
  • Lesezeit:5Minuten

Nicht vergessen bei der Gründung: Für manche Tätigkeiten benötigst du eine Genehmigung! So erledigst du die Formalitäten.

Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Tätigkeiten

Wenn du dich selbstständig machst, musst du den Unterschied zwischen einer erlaubnisfreien und einer erlaubnispflichtigen Unternehmung kennen. Wenn eine Erlaubnispflicht für deine Tätigkeit gilt, musst du die erforderlichen Genehmigungen einholen, um dein Unternehmen betreiben zu dürfen.

Welche Tätigkeiten von der Erlaubnispflicht betroffen sind, kannst du in der Gewerbeordnung nachlesen. Daher sollte deine erste Handlung darin bestehen, dieses Dokument zu studieren.

Beispiele für genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Finanzdienstleistungen
  • Bauträger/Baubetreuer
  • Einzelhandel
  • Hotelgewerbe
  • Handwerk
  • Maklergewerbe

Je nach Branche variiert auch die für die Genehmigung zuständige Behörde. Eine schnelle Übersicht:

Branche Behörde
Reisegewerbe Ordnungsamt
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Ordnungsamt
Anlageberater Gewerbeamt
Durchführung von Versteigerungen Gewerbeamt
Betrieb einer Spielhalle Gewerbeamt
Makler Industrie- und Handelskammer
Bauträger, Baubetreuer Industrie- und Handelskammer
Versicherungsvermittler und -berater Industrie- und Handelskammer
Ausübung der Pfandleihe Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Für den Fall, dass deine Tätigkeit keiner Genehmigung bedarf, kannst du dein Unternehmen ohne Umwege direkt beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Anmeldung eines Gewerbes

Wer ein eigenes StartUp gründen und sich nicht als Freiberufler selbstständig machen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Dies ist nur einer von vielen Unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

Das Gute ist: Das erforderliche Formular kannst du online herunterladen und bereits ausgefüllt zum Gewerbeamt mitbringen. Das erspart einiges an Zeit. Bei Unklarheiten kannst du die entsprechenden Stellen auch unausgefüllt lassen und den zuständigen Beamten im Gewerbeamt um Rat fragen.

Zu den anzugebenden Daten gehören unter anderem:

  • persönliche Angaben
  • Informationen zum Betrieb und zum Betriebsinhaber
  • Anschrift des Unternehmens
  • genaue Tätigkeitsbeschreibung

Auch angegeben werden muss, ob das Gewerbe eine bestimmte Erlaubnis benötigt. Ein Beispiel hierfür ist die Schankgenehmigung, die ein Lokalbetreiber vor dem Betriebsbeginn einzuholen hat.

Berücksichtigung der Formalitäten

Neben der Gewerbeanmeldung musst du weitere Unterlagen zum Termin beim Gewerbeamt mitbringen. Da du deine Identität nachweisen hast, benötigst du ein entsprechendes Ausweisdokument. Akzeptiert wird neben deinem Personalausweis auch der Reisepass.

Unterliegt deine Tätigkeit der Erlaubnispflicht, musst du die erforderlichen Genehmigungen bei dir haben. Das können unter anderem diese Dokumente sein:

  • Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte
  • Gewerbekarte

Reicht das alles aus?

Nein, nicht in Deutschland! Nachdem das Amt alle mitgeführten Dokumente auf ihre Vollständigkeit sowie ihre Richtigkeit hin kontrolliert hat, stellt es bei erfolgreicher Überprüfung den Gewerbeschein aus. Hast du dein Gewerbe angemeldet, musst du dieses deiner Krankenkasse melden und weitere Formulare ausfüllen.

Grundsätzlich gilt, dass das Gewerbeamt die Informationen deines Gewerbes an alle relevanten Ämter und Institutionen weitergibt. Hierzu gehören:

  • Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Finanzamt

Apropos Finanzamt: Du kannst die Zuweisung deiner Steuernummer beschleunigen, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst und proaktiv an das zuständige Finanzamt sendest.

Akten Genehmigungen (Bild: Freepik)

Zulassungen und Lizenzen verschiedener Branchen

In einigen Branchen musst du zwingend bestimmte Genehmigungen einholen und/oder gewisse Qualifikationen vorweisen, damit du dein Unternehmen betreiben darfst. Bist du dir unsicher, was du alles benötigst, kannst du dich bei der zuständigen Handwerkskammer oder bei der IHK über den genauen Sachverhalt informieren.

Folgend ein paar Beispiele, welche Voraussetzungen du in gewissen Branchen erfüllen musst:

Gastronomie

In der Gastronomie-Branche kommt es zum Verkauf von Lebensmitteln. Daher ist es nachvollziehbar, dass StartUps in diesem Bereich neben der Gewerbeanmeldung auch spezielle Genehmigungen beantragen müssen. Zu diesen gehört beispielsweise eine Gaststättenkonzession.

Für alle Betriebe, die alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Gaststättenkonzession erforderlich. Um diese Konzession zu erhalten, musst du an einer Schulung über die lebensmittelrechtlichen Vorschriften teilnehmen. Diese wird von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt. Zusätzlich ist eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.

Zu den weiteren Voraussetzungen zählen:

  • Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Nachweis über geeignete Räumlichkeiten

Handwerk

Im Handwerksgewerbe greift in der Regel die sogenannte Meisterpflicht. Dementsprechend musst du die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben, damit du einen Handwerksbetrieb eröffnen kannst. Eine Alternative besteht darin, einen Meister einzustellen.

Aber es gibt auch Ausnahmen! Von der Meisterpflicht befreit sind zum Beispiel Parkettleger und Uhrmacher. Ob dein zukünftiger Handwerksbetrieb von dieser Ausnahme betroffen ist oder nicht, erfährst du bei der zuständigen Handwerkskammer.

Reisegewerbe

Wenn du dich im Reisegewerbe selbstständig machen willst, musst du ein Reisegewerbe anmelden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn dir das zuständige Gewerbeamt einen Reisegewerbeschein ausstellt.

Grundsätzlich benötigen diese Genehmigung alle Gewerbetreibenden, die über keine feste Betriebsstätte verfügen. Neben einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister und einem Handelsregisterauszug musst du außerdem ein Führungszeugnis vorlegen, um den Reisegewerbeschein zu erhalten.

Beförderungsgewerbe

Wer im Rahmen eines Gewerbes Personen oder Güter befördern möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Genehmigung. Dabei bestimmt die Art des Unternehmens, welche Genehmigung eingeholt werden muss.

Es macht einen Unterschied, ob du ein Taxi- und Mietwagengewerbe betreiben oder im Güterkraftverkehr tätig werden möchtest. Für den Fall, dass du ein Taxigewerbe gründen willst, musst du eine Taxigenehmigung beantragen. Diese ist allerdings nur für einen gewissen Zeitraum gültig und muss demnach im Laufe der Zeit erneut eingeholt werden.

Fazit

Theoretisch kann jeder eine gute Start-up-Idee finden. Die große Herausforderung besteht darin, aus der Idee ein Geschäftsmodell zu entwickeln und daraus ein echtes Unternehmen zu machen. Gerade im bürokratischen Deutschland gibt es bei der Unternehmensgründung eine Menge zu beachten. Informiere dich also rechtzeitig, welche Genehmigungen du einholen musst, um richtig und legal durchzustarten!

Bilder: Freepik, Pexels

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.