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5 wichtige Versicherungen für Gründer & StartUps

  • Letztes Update:2 Jahren 
  • Lesezeit:5Minuten

Damit dein Unternehmen auch in Zukunft funktionieren kann, braucht es eine gute Absicherung. Über diese Versicherungen solltest du nachdenken.

Ein Gastbeitrag von Munkhjin Enkhsaikhan / transparent-beraten.de

Den Traum von der Selbstständigkeit zu erfüllen ist ein mutiger Schritt und sollte gut überlegt sein. Dazu gehört, sich entsprechend abzusichern, um im Fall des Falles seine Existenz nicht zu verlieren. Die wichtigsten Versicherungen haben wir hier für dich zusammengefasst.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, gehört zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen für Existenzgründer. Sie greift bei Vermögensschäden, die durch schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden entstehen und stellt somit das unternehmerische Pendant zur Privathaftpflichtversicherung dar.

In den Versicherungsschutz inkludiert sind der Einzelunternehmer bzw. die Trägergesellschaft, die Leiter von Betrieben und Niederlassungen sowie sonstige Mitarbeiter. Zwar kommt diese Versicherung speziell bei handwerklichen Berufen oft zum Einsatz, dennoch ist sie für jedes Gewerbe unverzichtbar. Denn insbesondere Personenschäden können sich auf horrende Summen belaufen.

Berufshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist auf Vermögensschäden fokussiert. Sie wird für all jene Berufe abgeschlossen, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, durch eventuelle Fehlberatung schwerwiegende finanzielle Folgeschäden auszulösen.

Zu diesen Berufen zählen:

Gewerberechtsschutzversicherung

Ein guter Rechtsschutz macht Sinn für jegliche Art und Größe von Firma und Betrieb, vor allem aber auch für Selbstständige. Er wird bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingesetzt.

Die Gewerberechtsschutzversicherung ist durch die Verwendung von Modulen individuell auf die eigenen Bedürfnisse anpassbar. Die Basis bildet der Firmenrechtsschutz. Dieser beinhaltet einen Steuerrechtsschutz bei Auseinandersetzungen vor dem Finanzgericht und einen Sozialrechtsschutz bei Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften. Die weiteren Module lauten wie folgt:

  • Arbeitsrechtsschutz: bei Differenzen mit (ehemaligen) MitarbeiterInnen
  • Verkehrsrechtsschutz: bei verkehrsrechtlichen Belangen, wie etwa in Folge einer Dienstfahrt
  • Immobilienrechtsschutz: bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Immobilien
  • Firmenvertragsrechtsschutz: bei Differenzen bezüglich Werks- und Dienstleistungsverträgen (beispielsweise bei IT-Dienstleistungsvertrag)
  • Erweiterter Strafrechtsschutz: bei weiteren strafrechtlichen Belangen, wie zum Beispiel Betrugsvorwürfen

Von der Versicherung übernommen werden Anwalts- und Prozesskosten, Zeugengelder und Kosten für Sachverständiger und Gutachter. Außerdem wird eine mögliche Kaution als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Falls es sich um einen Einsatz im Ausland handelt, werden darüber hinaus in der Regel Übersetzungs- und Fahrtkosten bezahlt. Bei außergerichtlicher Einigung kommt die Versicherung ebenfalls für die Kosten eines Mediators auf.

Zu beachten gilt, dass zwischen dem Abschluss der Versicherung bis zum Aktivwerden des Schutzes meist mindestens zwei bis drei Monate liegen (ausgenommen im Fall eines Verkehrsunfalls). Dadurch sichern sich Versicherungsunternehmen dagegen ab, dass ein Rechtsschutz erst kurz vor Beginn bzw. gleich nach Bekanntwerden eines bevorstehenden Rechtsstreits unterzeichnet wird.

Vom Schutz ausgenommen sind Bußgelder, sonstige Geldstrafen und Fälle, die mit Vorsatz getätigt wurden, mit Urheber- Marken und Patentrecht in Verbindung stehen oder Bezug zu spekulativen Kapitalanlagen (zum Beispiel Spiel- und Wettverträge) haben.

D&O-Versicherung

Das D&O im Namen steht für „Directors & Officers“, also Vorstände und Aufsichtsräte. Daher wird sie im Deutschen oft als Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet. Diese Versicherung ist für kleine Unternehmen, StartUps, Vereine, Stiftungen und Organisationen ebenso sinnvoll wie für etablierte Firmen mit vielen Mitarbeiter.

Abgedeckt werden sämtliche Tätigkeitsfelder im Management – im Normalfall sowohl Schäden aus dem operativen Geschäft als auch strategische Fehlentscheidungen. Allerdings kann eine sogenannte „Dienstleistungsausschluss“-Klausel vorhanden sein, bei der Schäden aus dem operativen Geschäft nicht inbegriffen sind.

Die D&O-Versicherung schützt bei Verletzung der Sorgfaltspflicht, solange die Schäden nicht wissentlich, grob fahrlässig oder vorsätzlich zustande gekommen sind. Sie wird in eine Innen- und Außenhaftung geteilt. Dabei gilt die Innenhaftung für Forderungen vom Unternehmen selbst und ist meist begrenzt. Die Außenhaftung hingegen umfasst Forderungen von Geschäftspartner, anderen Unternehmen, Kunden, Lieferanten, Mitarbeite und Behörden.

Versichert wird nicht das Unternehmen selbst, sondern:

  • Vorstände
  • Geschäftsführer
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte und deren Vertretungen
  • Leitende Angestellte
  • Compliance Officer
  • Generalbevollmächtigte
  • Zollbeauftragte

Zusätzlich können Ehepartner, Betreuer, Pfleger, Erben und eingetragene Lebenspartner mitversichert werden.

Vom Schutz ausgenommen sind Schäden und Fehler, die durch eine ungeeignete bzw. unqualifizierte Führungskraft entstehen.

Außerdem gibt es mögliche zeitliche Extras, die man vertraglich vereinbaren kann:

  • Durch Abschluss einer Rückwärtsdeckung sind ebenso Schäden in den Schutz integriert, die vor dem Beginn der Vertragslaufdauer entstanden sind. Vorausgesetzt, dem Versicherungsnehmer sind diese Schäden bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt.
  • Das Gegenstück dazu sind sogenannte Nachmeldefristen. Dadurch werden Schadenersatzansprüche nach Ablauf des Versicherungsschutzes gedeckt. Vorausgesetzt, die Ursache für den Schaden liegt innerhalb der Vertragslaufzeit.

Inhaltsversicherung

Abgesehen von Vermögens- und Personenschäden sollten auch die Büroräumlichkeiten versichert werden. Darum kümmert sich die Inhaltsversicherung. In den Versicherungsschutz eingeschlossen werden die geschäftliche Einrichtung, Waren, Lagerbestände, Elektronik und Arbeitsmaschinen. Eine Erweiterung auf fremdes Eigentum ist möglich, sofern sich dieses aus Gründen der Bearbeitung, Reparatur, Benutzung, Verwahrung sowie Verkauf im eigenen Betrieb befindet.

Abgesichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl – inklusive Vandalismus. Als Zusatz können zudem Elementarschäden, etwa durch Starkregen oder Rückstau, Schäden infolge eines Betriebsausfalls durch eine der versicherten Gefahren, sowie Schäden an der Elektronik und Glasbruch mit eingeschlossen werden.

Fazit: Eine gute Basis schaffen!

Nach diesem Artikel hast du dir einen guten Überblick über die wichtigsten Versicherungen für StartUps und Neugründungen verschafft. Welche weiteren Versicherungen für dich noch relevant sein können, ist von Branche und Größe deines Unternehmens abhängig. Mit Abschluss der obig erwähnten Absicherungen sorgst du aber bereits für ein starkes Fundament.


Über die Autorin

Im Online-Bereich ist es besonders wichtig, umfangreiche Themen übersichtlich und leicht verständlich zu vermitteln. Dies ist besonders im Bereich Versicherungen und Finanzen eine Herausforderung. Dieser stellt sich Munkhjin Enkhsaikhan als leitende Online-Redakteurin bei transparent-beraten.de. Dabei kümmert sie sich sowohl um die textlichen Inhalte auf der Webseite als auch um den YouTube-Kanal des Unternehmens.

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