EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung Tipps (Bild: Freepik)

EÜR: Hintergründe und Tipps zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung [inkl. kostenlose Vorlage]

  • Letztes Update:4 Monaten 
  • Lesezeit:6Minuten

Ein Steuerexperte erklärt bei uns, wie die EÜR funktioniert und wie man sie richtig umsetzt. Zudem bekommst du ein Gratis-Muster zum Herunterladen.

Ein Gastbeitrag von Paul-Alexander Thies / Billomat

Was bedeutet EÜR?

Der Begriff „EÜR“ ist die Abkürzung für „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“. Viele Selbstständige und Unternehmen müssen eine EÜR erstellen oder über ihren Steuerberater durchführen lassen, um ihren Gewinn zu ermitteln. Die Ergebnisse werden dann ans Finanzamt übermittelt.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie ist dafür gedacht, kleine Unternehmen – dazu zählen auch Freiberufler und andere Einzelkämpfer – von simplen Abläufen profitieren zu lassen, weil die Pflicht zur sogenannten doppelten Buchführung entfällt.

Wann darf / muss man eine EÜR erstellen?

Eine Voraussetzung, die EÜR anwenden zu dürfen, sind ein Jahresumsatz und ein Jahresgewinn bis zu einer festgelegten Grenze: Wenn ein Unternehmen pro Jahr nicht mehr als 600.000 Euro umsetzt und nicht mehr als 60.000 Euro Gewinn erzielt, darf es die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden, um seine Finanzen darzulegen.

Aber nicht nur Unternehmen, die diese Grenzen einhalten, sind zur EÜR berechtigt. Insgesamt gilt die Regelung für folgende Fälle:

➡ Alle Unternehmen, die Umsatz und Gewinn in oben genannten Höhen nicht überschreiten. Dabei gilt allerdings, dass nur ein einziger Euro, der über nur einer der beiden Grenzen liegt, vom Recht zur EÜR ausschließt. Beispiel: Wenn bei einem Umsatz von 600.001 Euro nur 59.999 Euro Gewinn herausspringen, entfällt das Recht zur EÜR trotzdem.

➡ Zur EÜR berechtigt sind auch Unternehmen ohne Eintrag im Handelsregister, wie zum Beispiel eine GbR.

➡ Freiberufler dürfen grundsätzlich mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ihre Gewinne ermitteln, auch wenn sie die Grenzen von 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn überschreiten.

Welche Formulare musst du für die EÜR verwenden?

Gut zu wissen: Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht einmal verpflichtet, für Ihre EÜR ein amtliches Formular zu benutzen, sie dürfen ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung formlos übermitteln. Das heißt, du kannst eine EÜR-Template aus dem Internet verwenden oder dir selbst eines mit Excel bauen. Wie Letzteres geht, erfährst du in diesem Video:

Auf die EÜR gehören alle Einnahmen, alle Ausgaben und gegebenenfalls extra aufgeführt außerordentliche Einnahmen und Ausgaben. Das sind Geldflüsse, die nicht zum üblichen Betriebsablauf gehören, zum Beispiel der Erlös aus dem Verkauf eines Betriebsgebäudes.

EÜR: Kostenlose Vorlage als Download

Du möchtest deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst erstellen? Dann nutze dieses einfache Excel-Muster inklusive Beispiele:

> Download: Einnahmen-Überschuss-Rechnung Muster

Wie funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die sehr simple Regel hinter der EÜR lautet: Alle betrieblichen Einnahmen minus betriebliche Ausgaben ergeben den Gewinn, der versteuert werden muss.

👉 Ein anderer Begriff ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung: das Zufluss- und Abfluss-Prinzip. Bildlich darf man sich vorstellen, dass damit Geldströme gemeint sind, die in eine Kasse hinein- (Einnahmen) und hinausfließen (Ausgaben). Für das jeweilige Wirtschaftsjahr zählen immer genau die tatsächlichen Geldbewegungen, die in den entsprechenden 12 Kalendermonaten stattgefunden haben.

👉 Für größere Unternehmen, die statt EÜR zur Bilanzierung verpflichtet sind, gelten andere Regeln: Für sie ist das Datum ein- und ausgehender Rechnungen entscheidend, unabhängig davon, wann eine Forderung tatsächlich beglichen wird.

Was ist die 10-Tage-Regel bei der EÜR?

Von diesem vorherrschenden Zufluss- und Abfluss-Prinzip der EÜR gibt es eine Ausnahme: die sogenannte 10-Tage-Regel. Nach dieser Regel mindern regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im neuen Kalenderjahr abfließen, aber wirtschaftlich gesehen zum alten Jahr zählen, die Steuerlast des vergangenen Wirtschaftsjahres.

Das gilt beispielsweise für Telefonkosten oder Gebühren für einen Internet-Anschluss. Bezieht sich eine entsprechende Rechnung noch auf den Dezember, wird sie als steuermindernd für den Dezember gewertet, auch wenn sie erst im Januar bezahlt wurde. Voraussetzung: Die Kosten wurden in den ersten zehn (namensgebenden) Tagen des neuen Jahres beglichen.

Was bringt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die EÜR dient mehreren Zwecken: Je nach Höhe des Gewinns legt das Finanzamt fest, wie oft das Unternehmen seine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu leisten hat (monatlich, einmal pro Quartal oder einmal im Jahr).

Das Ergebnis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bestimmt auch die Höhe der Einkommenssteuer des jeweiligen Unternehmers und bei gewerblichen Unternehmen außerdem die Höhe der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer (Freiberufler zahlen diese beiden Arten von Steuern nicht).

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Vergleich EÜR vs. Bilanzierung: Was sind die Unterschiede?

Wenn dein Unternehmen zu einer der privilegierten Gruppen gehört, die zur EÜR berechtigt sind, hast du die Möglichkeit, dich dennoch dagegen zu entscheiden und zu bilanzieren. Die folgende Übersicht, welche Konsequenzen die jeweilige Art der Gewinnermittlung nach sich zieht, sollte deine Entscheidung erleichtern.

Wenn du das Recht zur EÜR wahrnimmst, bedeutet das:

➡ Deine Gewinnermittlung folgt dem einfachen Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben ergeben den Gewinn, der die Höhe deiner Steuerzahlungen

➡ Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beeinflusst auch die Häufigkeit deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung – sofern dein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist.

➡ Eine doppelte Buchführung ist unnötig, du musst also nicht die tatsächlichen und zusätzlich die zu erwartenden Zu- und Abflüsse von Geldern aufführen.

➡ Du musst keine regelmäßige Inventur durchführen.

➡ Die EÜR spart dank ihrer Einfachheit zeitliche Ressourcen, weil sie keinen hohen Aufwand erfordert – das senkt auch die Kosten, falls du externe Steuerberatung in Anspruch nimmst.

Falls du zwar zur EÜR berechtigt wärst, dich aber dennoch für die Bilanzierung entscheidest heißt das:

➡ Doppelte Buchführung und regelmäßige Inventuren samt dem damit verbundenen Aufwand gehört zu deinen Pflichten.

➡ Du hast die finanzielle Situation deines Unternehmens besser im Blick. Die Bilanz verdeutlicht transparenter als die EÜR zu erwartende Belastungen oder Umsätze, weil auch unbeglichene Forderungen – eingehende und ausgehende – einbezogen sind.

➡ Unternehmen, die bilanzieren, dürfen sogenannte Bewertungswahlrechte in Anspruch nehmen: Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, künftige finanzielle Belastungen vorzeitig geltend zu machen oder vergangene Investitionen abzuschreiben, weil sich abzeichnet, dass sich die Ausgaben nicht rentieren werden.

➡ Bilanzierende Unternehmen dürfen außerdem die Option der Rückstellungen wahrnehmen. Das bedeutet, künftige Kosten dürfen aus Gewinnen schon herausgerechnet werden, obwohl sie noch gar nicht angefallen sind. Das ist zum Beispiel von Vorteil, wenn eine Geldstrafe zu erwarten ist, das Urteil aber noch nicht gesprochen wurde.

Fazit

Obwohl die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als vereinfachte Gewinnermittlung im Allgemeinen als Privileg gilt, kann es in individuellen Fällen eine Überlegung wert sein, sich für die Bilanzierung zu entscheiden. Ein solcher Fall ist beispielsweise gegeben, wenn die positive Entwicklung des Unternehmens zeigt, dass ab dem Folgejahr die Bilanzierung sowieso zur Pflicht wird.


Über den Autor:

Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. 

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Bilder: Freepik

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