Was ist ein Payment Service Provider? Welche Vorteile bietet er im E-Commerce? Und was kostet ein solcher Dienstleister? Wir haben die Antworten.
Ein Gastbeitrag von Maya-Magdalena Hartge
Was ist ein Payment Service Provider?
Wenn du im E-Commerce aktiv bist, kommst du heutzutage kaum mehr um die Nutzung eines Payment Service Providers (kurz: PSP) herum.
Ein Payment Service Provider ist ein Unternehmen, das die Integration von Bezahlmethoden in Onlineshops übernimmt. Somit muss ein Online-Händler nicht mehr mit vielen einzelnen Vertragspartnern verhandeln, sondern steht nur noch mit einem Partner – dem PSP – im Kontakt.
Neben der Einbindung des Gateways, den Vertragsverhandlungen und der Auszahlung der Transaktionen bieten viele Anbieter diverse Zusatzleistungen. Solche Zusatzleistungen liegen zum Beispiel im Bereich der Betrugsprävention oder dem Forderungsmanagement.
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Was kostet ein Payment Service Provider?
Bei der Wahl eines passenden Payment-Anbieters gibt es viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Neben dem Portfolio der angebotenen Bezahlmethoden, der Länderabdeckung oder der Betrugsprävention spielen die Kosten, die auf dich zukommen, eine entscheidende Rolle. PSPs stellen ihre Kostenstrukturen unterschiedlich dar. Wir haben für dich die wichtigsten Kosten, die es zu berücksichtigen gilt, zusammengefasst.
Einrichtungsgebühren
Einrichtungsgebühren, auch Set-up-Gebühren genannt, werden von einem Payment-Anbieter einmalig für die Integration erhoben. Abhängig von der Anzahl der Bezahlmethoden, die du dir für deine E-Commerce-Aktivitäten wünschst, kann die Höhe dieser Gebühr stark variieren und bis zu mehrere Hundert Euro ausmachen. Es gibt auch Ausnahmen: Manche Anbieter verzichten auf die Erhebung einer Set-up-Gebühr.
Monatliche Gebühren eines PSP
Damit du das Payment-Gateway des auserwählten PSP monatlich nutzen kannst, erheben einige Anbieter eine transaktionsunabhängige Grundgebühr. Diese wird entweder monatlich (in der Regel) oder jährlich vom Payment-Anbieter in Rechnung gestellt.
Transaktionskosten
Wird eine Transaktion über einen PSP durchgeführt, stellt dieser dem Online-Händler pro Vorgang eine Gebühr – die sogenannte Transaktionsgebühr – in Rechnung. Die Höhe der Transaktionsgebühr kann je nach Bezahlart, Land oder Branche variieren. Handelt es sich um einen reinen Payment-Gateway, fällt in der Regel nur die Transaktionsgebühr pro Buchung an. Übernimmt der PSP auch das Acquiring bzw. die Kartenakzeptanz, wird zusätzlich ein Disagio erhoben.
Was bedeutet Disagio im E-Payment?
Im E-Payment ist der Begriff Disagio den Karten – wie zum Beispiel der Kreditkarte – zuzuordnen. Dabei handelt es sich um eine Art Abwicklungsgebühr, die die Partner-Bank bzw. der sogenannte Acquirer für die Zahlungsabwicklung erhebt.
Die Grundlage des Disagios bei Kreditkarten ist der Kreditkartenakzeptanzvertrag, welcher zwischen Online-Händler und Acquirer abgeschlossen wird. Es handelt sich beim Disagio um eine variable Gebühr, in der Regel beläuft sich diese auf 0,6% bis 6% des Kundenumsatzes.
Cross-Border-Gebühren
Bist du mit deinem Online-Business außerhalb der SEPA-Zone aktiv, stellt sich die Frage nach den sogenannten Cross-Border-Gebühren. Diese Gebühren sind üblicherweise höher als die Transaktionsgebühren, die innerhalb der SEPA-Zone erhoben werden.
Unter Cross-Border-Gebühren fallen beispielsweise die Wechselkursgebühren, zusätzliche Überweisungsgebühren oder die Quellensteuer. Ist ein Händler in einem Land stark vertreten, lohnt sich ein sogenanntes Währungskonto, um die Kosten des Währungsumtausches auf ein Minimum zu reduzieren.
Indirekte Payment-Kosten
Oftmals entscheiden Händler ausschließlich auf Basis der direkten Kosten. Um eine effiziente Kostenstruktur zu gewährleisten, ist es jedoch wichtig auch die indirekten Kosten zu berücksichtigen. Abhängig von der Kundengruppe, dem Produkt oder den Zahlungsmitteln können indirekte Kosten einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten darstellen. Solche Kosten entstehen beispielsweise in Folge von Retouren, Zahlungsstörungen oder Zahlungsausfällen.
Löst eine Kunde beispielsweise ein Chargeback-Verfahren aus, erhält er die gezahlte Summe von seiner kartenausgebenden Bank zurück und der Händler zahlt die Chargeback-Bearbeitungsgebühren. Die Möglichkeit, ein Chargeback-Verfahren auszulösen dient in erster Linie dem Schutz des Kunden vor Missbrauch und Betrug. Darüber hinaus kann die Möglichkeit auch bei beschädigter oder unvollständiger Ware genutzt werden.
Über den Autor:
Maya-Magdalena Hartge ist seit März 2017 als Content Editor bei Paylobby.com, nebenbei absolviert sie ihr Masterstudium. Seit 2016 bietet das Start-up eine virtuelle Vergleichsplattform für Payment Service Provider. Mithilfe der Plattform können Online-Händler über 500 Payment-Anbieter entsprechend ihrer individuellen Ansprüche vergleichen und somit ihr Payment langfristig optimieren.
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Bilder: Pixabay