Gründerzuschuss für Existengründer (Bild: Freepik)

Existenzgründungszuschuss: So bekommt du Gründungszuschuss vom Arbeitsamt [inkl. Checkliste]

  • Letztes Update:2 Monaten 
  • Lesezeit:9Minuten

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Das hast du bei der Beantragung des Gründungszuschuss unbedingt zu beachten.

Ein Gastbeitrag von Toni Großmann

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss – auch Existenzgründungszuschuss oder Existenzgründerzuschuss genannt – hilft dabei, aus einer Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen zu gründen. Um das Geld vom Staat zu erhalten, musst du also zunächst einmal arbeitslos sein. Um die Arbeitslosigkeit zu beenden, planst du eine Selbständigkeit.

Der Gründungszuschuss gilt für Arbeitslosengeld-I-Empfänger (ALG 1) in der Startphase der Unternehmensgründung, um sie zur Sicherung des Lebensunterhalts finanziell zu unterstützen. Denn häufig reichen die ersten Einnahmen noch nicht aus.

Warum gibt es die spezielle Existenzgründer-Förderung?

Viele Existenzgründer benötigen in der Startphase finanzielle Unterstützung. Diejenigen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, haben die Möglichkeit den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) zu erhalten.

Doch der Existenzgründungszuschuss ist keine Pflichtleistung mehr, sondern wird nach dem Ermessen des Sachbearbeiters gewährt. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht – auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Übrigens: Der Gründungszuschuss kann schon auf eine lange Vergangenheit zurück schauen. Wurde er früher (bis zirka 2011) sehr großzügig vergeben, sind die Restriktionen seither enger gesetzt. Und doch lohnt er sich! Aktuell werden zwischen 20.000 bis 30.000 Menschen pro Jahr unterstützt, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen. Mehr als 80 Prozent davon sind auch 3,5 Jahre nach der Gründung noch selbständig

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Wie hoch ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

Die Existenzgründungszuschüsse werden in zwei Phasen über maximal 15 Monate geleistet. Während den ersten sechs Monaten nach deiner Gründung entspricht der Zuschuss der Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Dazu kommen noch 300 Euro, die pauschal zur Deckung der Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.

Ab dem siebten Monat kann eine Pauschale in Höhe von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden. Diese genehmigt die Agentur für Arbeit aber nur, wenn du als Gründer bereits eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen kannst, aber trotzdem weiterhin finanzielle Hilfe benötigst.

Ist der Existenzgründungszuschuss steuerfrei?

Ja! Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, du musst also keine Steuern darauf zahlen. Und du musst auch Gründerförderung vom Arbeitsamt nicht zurückzahlen. Du bekommst somit quasi Geld vom Staat geschenkt, damit du zum Existenzgründer wirst.

Was sind die Grundvoraussetzungen für die Arbeitsamt-Starthilfe in die Selbstständigkeit?

Es ist nicht immer leicht, die spezielle Gründerförderung vom Arbeitsamt zu bekommen, da die Berater vor Ort häufig eher Angestellten-Jobs vermitteln wollen, statt den Gründungszuschuss zu bewilligen. Sie reden den Gründungswilligen die Selbständigkeit sogar aus. Oder sie sagen ihnen, dass die Chancen für eine Förderung nicht gut stehen. Davon solltest du dich jedoch nicht entmutigen lassen!

Um den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten, hast du folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Du darfst das 65. Lebensjahr oder die Voraussetzungen für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben.
  • Du musst noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) haben.
  • Du solltest erfolglose Stellenvermittlungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorweisen. Salopp gesagt: Du benötigst den Status „schwer vermittelbar“.
  • Hast du bereits Gründerzuschuss vom Arbeitsamt erhalten, muss dieser mindestens 24 Monate zurückliegen.
  • Du solltest einen Businessplan vorlegen, in dem du aufzeigst, dass deine Geschäftsidee tragfähig und erfolgsversprechend ist.
  • Ebenso sollte mit dem Businessplan bewiesen werden, dass du als Gründer qualifiziert genug bist und dass deine Finanzplanung stimmig ausfällt.

Deine Dokumente überprüft ein Sachbearbeiter, um über die Bewilligung des Gründungszuschusses zu entscheiden. Deshalb gilt es als wichtig, dass hier dein Gründungstermin und der Start der Finanzplanung mit dem zeitlichen Anspruch auf den Zuschuss übereinstimmen.

Es gilt also: Vorbereitung ist alles! Denn die Arbeitsagentur muss begründen, warum sie jemanden ablehnt. Und wer sich gut vorbereitet, hat oft die besseren Argumente.

Was ist bei der Erstellung des Gründerzuschuss-Businessplans unbedingt zu beachten?

Die Agentur für Arbeit legt beim Gründerzuschuss auf einige Aspekte besonders viel Wert. Diese solltest du kennen, um die Chancen für deine Förderung zu erhöhen. Mache diese Aspekte unter anderem in deinem Businessplan klar.

Tätigkeiten

Als wichtig gilt es, dass du eine selbstständige und hauptberufliche Tätigkeit in Vollzeit anstrebst. Das Ziel der Agentur für Arbeit ist es ja, seine Klienten dauerhaft in eine Beschäftigung zu bringen. Zählst du andere Nebentätigkeiten oder Minijobs auf, führt das unter Umständen zu einer Ablehnung deines Antrages. Warum? Die Nebenjobs könnten dein eigentliches Gründungsvorhaben gefährden.

Tragfähigkeit

Unabdingbar ist die Einstufung deiner Existenzgründung als wirtschaftlich tragfähig, denn nur tragfähige Konzepte werden bezuschusst! Hierfür muss eine fachkundige Stelle – zum Beispiel eine IHK, eine Bank, ein Gründerzentrum oder ein spezieller Unternehmensberater – deinen Businessplan prüfen. Die fachkundige Stelle erstellt als Nachweis eine Stellungnahme, die du zusammen mit dem Antrag auf Gründungszuschuss abgibst.

Qualifikationen

Ebenfalls relevant: Du musst darlegen, ob du als Gründer über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um die selbständige Tätigkeit auszuüben. In einem separaten Kapitel deines Businessplans solltest erläutern, welche Kompetenzen, Erfahrungen und Qualifikationen dich auszeichnen.

Motivation

Um ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen, solltest du auch gewisse persönliche und fachliche Eigenschaften besitzen. Zuverlässigkeit, Engagement, Durchsetzungskraft und Motivation zeigen dem Arbeitsamt, dass du die persönliche Eignung für die Existenzgründung mitbringst. Erwähne diese Soft Skills in deinem Businessplan und unterstreiche sie mit ergänzenden Lebensläufen, Zeugnissen und Zertifikaten.

Persönliche Hintergründe

In einigen Fällen kommt es vor, dass vor allem hochqualifizierten Personen der Gründungszuschuss verweigert wird, da sie gut für Jobs als Angestellte vermittelbar sind. Du musst also bei deinem Antrag auf einen Existenzgründerzuschuss begründen, warum die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis wenig sinnvoll ist. Gründe hierfür könnten zum Beispiel gesundheitliche Probleme oder schlechte Arbeitsbedingungen in deiner Branche sein.

Rentabilitätsplanung

Ein wichtigstes Kriterium für die Bewilligung deines Gründungszuschusses ist eine lückenlose und wirtschaftlich tragfähige Finanz- und Rentabilitätsplanung für die ersten zwei bis drei Geschäftsjahre. Zeige eine mögliche Erfolgsgeschichte auf, setze aber in der Startphase die Gewinne nicht zu hoch an. Du musst ja zeigen, dass du die staatliche Förderung vom Arbeitsamt benötigst, um dein Business aufzubauen.

Doch: Wenn du auch nach einem Jahr noch nicht ausreichend Gewinne einplanst, solltest du dies gut begründen können! Ansonsten kommt der Verdacht auf, dass du deine Existenzgründung nicht ernst nimmst und als Liebhaberei betreiben möchtest.

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt: Das gibt es noch zu bedenken

Ob der Gründungszuschuss als Einnahme in der Finanzplanung eingetragen werden sollte, gilt als umstritten. Einige Ämter empfinden die eingeplante Bezuschussung als einen Vorgriff auf die noch ausstehende Entscheidung.

Deshalb ist es ratsam, den Gründungszuschuss auszulassen und stattdessen im Kapitel „Finanzierungsplan“ den Bedarf für eine finanzielle Unterstützung zu erläutern. So sieht der entsprechende Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, dass in der Finanzplanung eine Lücke besteht, die mit dem Existenzgründerzuschuss gefüllt werden könnte.

Wenn der Kapitalbedarf zu hoch ausfällt, kann die Förderung abgelehnt werden, da der Gründungszuschuss zur Finanzierung nicht ausreichen würde. Deshalb musst du auch hier darauf achten, ob nicht andere Formen der StartUp-Finanzierung die bessere Alternative wären.

Existenzgründung über das Arbeitsamt: Wo findet man den Antrag?

Möchtest du den Zuschuss erhalten, kannst du diesen nicht einfach so und schnell beantragen. Somit gibt es auch kein Formular oder Derartiges zum Herunterladen. Stattdessen musst du vor deinem offiziellen Existenzgründerzuschuss-Antrag ein Gespräch mit einer Fachkraft in der Arbeitsagentur führen.

Dafür gibt es diese Wege:

  • Rufe diese Nummer an: 0800 4 555 500 (gebührenfrei)
  • Stelle eine Terminanfrage über dieses Formular

Hilfe für die Selbstständigkeit: Wer kann bei der Erstellung des Businessplans unterstützen?

Dein Businessplan muss darlegen, dass deine Existenzgründung gut geplant ist und auf einem soliden Fundament steht. Da die Erstellung schwierig sein kann, solltest du dir von Anfang an Hilfe holen. Wende dich zum Beispiel an die Agentur für Arbeit: Sie vergibt Gutscheine für Gründercoachings, die von externen Dienstleistern angeboten werden.

Im Rahmen des Coachings können professionelle Berater dir helfen, die Chancen für eine Bewilligung des Gründungszuschusses zu erhöhen. Sie wissen, worauf es ankommt, um erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten. Ebenso kennen die Berater meist die Fallstricke bei den Gesprächen mit den Arbeitsagenturen.

Checkliste: Schritt für Schritt zum Gründungszuschuss

Für dich klingt das alles viel zu kompliziert? Keine Angst! Hier eine Zusammenfassung aller wichtigen Maßnahmen und Tätigkeiten:

Schritt 1 | Grundvoraussetzung erfüllen
Du musst Arbeitslosengeld I erhalten, um den Gründungszuschuss erhalten zu können.

Schritt 2 | Gründercoaching nutzen
Bist du arbeitslos, dann erhältst du das Coaching kostenlos mit dem Vermittlungsgutschein (Stichwort: AVGS) bei Beratungen, die von deiner Arbeitsagentur ausgewählt wurden.

Schritt 3 | Antrag abholen
Hole den Antrag auf Existenzgründungszuschuss bei der Arbeitsagentur ab. Wichtig: Das musst du erledigen, bevor du wirklich gründest!

Schritt 4 | Bürokratie erfüllen
Bleibe am Ball! Nachdem du den Antrag abgeholt hast, beginnt die eigentliche bürokratische Arbeit. Diese ist mit viel Papierkram verbunden.

Schritt 5 | Business erstellen
Erarbeite einen Businessplan. Ist dieser nachvollziehbar und erfolgversprechend, wirst du den Gründungszuschuss erhalten können. Auch hierbei unterstützt dein Gründercoach.

Schritt 6 | Fachkundige Stellungnahme
Jetzt ist es Zeit für die fachkundige Stellungnahme. Hole sie ein, ebenfalls gerne mit Unterstützung des Gründercoaches.

Schritt 7 | Selbstständigkeit anmelden
Gehe den offiziellen Schritt in deine Selbständigkeit und melde diese unter anderem beim Finanzamt an. Frage am besten noch deinen Steuerberater um Rat.

Schritt 8 | Gründungszuschuss beantragen
Reiche den Antrag auf Existenzgründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit ein. Bis du Feedback erhältst, kann es ein paar Wochen dauern. Übe dich also in Geduld!

Schritt 9 | Selbstständigkeit vorbereiten
Während du auf die Bewilligung wartest, kannst du dein Business langsam Step by Step starten. Entwickle beispielsweise eine professionelle Firmenwebseite oder schreibe erste Texte für deinen Blog.

Schitt 10 | Verlängerung einplanen
Wurde dein Antrag bewilligt? Gratulation! Starte durch mit deiner Selbständigkeit. Und denke daran, rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses zu stellen. Etwa vier Monate nach deiner Gründung ist ein guter Zeitpunkt dafür.


Über den Autor:

Toni Großmann ist beratender Betriebswirt und hilft Gründern dabei, Förderanträge einzureichen, Businesspläne zu verfassen und Finanzierungen genehmigt zu bekommen. Mit seiner Firma Starthilfe-Beratung hat er in den letzten Jahren ein deutschlandweites Beraternetzwerk aufgebaut und mehrere hundert Gründer beim Start in die Selbständigkeit unterstützt. Sein Motto: Ein Businssplan ist erst dann gut, wenn selbst die Mitarbeiter vom Arbeitsamt privat in dich investieren wollen.

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Bild: Pixabay

2 Kommentare

  1. Sehr guter Artikel – kann ich nur weiterempfehlen!

    Bei den Grundvoraussetzungen sollten aber noch die nachfolgenden erwähnt werden:
    – erfolglose Stellenvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (sprich „schwer vermittelbar“)
    – das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht
    – die Voraussetzungen für die Regelaltersrente sind nicht erfüllt
    – letzte Gründungs­zuschuss-Förderung liegt mehr als 24 Monate zurück

  2. Hallo Tom,

    vielen Dank für deine Hinweise. Wir haben sie gerade noch im Beitrag ergänzt.

    Viel Erfolg bei deinem Business!
    – Jürgen
    (Chefredakteur StartUpWissen.biz)

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