Gilt das HGB oder IFRS? Beim Leasing hast du unbedingt ein paar Besonderheiten bei der Bilanzierung zu bedenken.
Was bedeutet eigentlich Leasing?
Bei einem Leasing wirst du nicht Eigentümer eines Wirtschaftsgutes. Der zwischen dir, dem Leasingnehmer, und dem Leasinggeber, beispielsweise einem Produzenten, abgeschlossene Leasingvertrag beinhaltet vielmehr die Nutzungsüberlassung eines bestimmten Leasinggegenstandes.
Bei diesem Leasinggegenstand kann es sich um jedes bilanzierungsfähige Wirtschaftsgut handeln, zum Beispiel um einen Firmenwagen oder um eine Maschine.
Unterschiede in den Bilanzansätzen
Wenn du bilanzierst, hast du deine unternehmerischen Leasinggegenstände anzugeben. Dabei ist es wichtig, ob du deine Bilanz nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuch) aufstellst oder zusätzlich die internationalen Rechnungslegungsstandards nach IFRS 16 (International Financial Reporting Standards) erfüllen musst. Das Ergebnis sind unterschiedliche Bilanzansätze.
Was ist bei einer Bilanzierung nach HGB zu beachten?
Bei Bilanzierung nach HGB ergeben sich sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber bilanzielle Auswirkungen. Dabei ist zu beachten, dass das deutsche Handelsrecht eine Unterscheidung des Leasings in ein Operating Leasing und ein Financial Leasing vorsieht. Zudem musst du klären, wer der wirtschaftliche Eigentümer des Leasinggegenstandes ist.
Operating Leasing: die Besonderheiten
Beim Operating Leasing wird der Gegenstand immer beim Leasinggeber bilanziert, weil er sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Der Leasinggeber weist den Leasinggegenstand in seiner Bilanz aus und schreibt ihn planmäßig über die Länge der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab.
Financial Leasing: die Besonderheiten
Beim Financial Leasing geht das wirtschaftliche Eigentum auf den Leasingnehmer über. Obwohl der Leasinggeber weiter als zivilrechtlicher Eigentümer gilt, muss der Leasinggegenstand hier im Anlagevermögen des Leasingnehmers ausgewiesen werden.
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Was brachte IFRS 16 mit sich?
Im Veranlagungszeitraum 2019 wurde die Bilanzierung eines Leasinggegenstandes nach IFRS in dem Rechnungslegungsstandard IFRS 16 neu geregelt. Damit sollen die internationalen Jahresabschlüsse transparenter werden. Auch eine bessere Vergleichsmöglichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen Unternehmen stand bei der Neuregelung im Fokus.
Betroffen sind von der IFRS-Bilanzierungsregel beispielsweise Unternehmen aus dem Luft-und Schifffahrtssektor, dem Logistikbereich, dem Handel oder der Immobilienbranche.
Leasingbilanzierung nach IFRS 16: Welche Anforderungen und Regeln gibt es?
Eine Unterscheidung in Operating Leasing und Financial Leasing kennt IFRS 16 für Leasingnehmer nicht. Trotzdem gilt es für dich als Aufsteller einer Bilanz einige Herausforderungen zu bewältigen.
IFRS 16 sieht eine einheitliche Bilanzierung vor, die sowohl die Nutzungsrechte als auch die im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnis entstandenen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Diese Verbindlichkeiten ergeben sich unter anderem aus den Leasingzahlungen, die du als Leasingnehmer aufwenden musst, um das Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand ausüben zu können.
Für Leasinggeber gelten die bisherigen Regelungen, die sich aus dem IAS 17 ergeben. Hier ist weiterhin auf die Unterscheidung nach Operating Leasing oder Financial Leasing zu achten.
Welche Folgen haben die IFRS-Vorgaben?
Da die Leasingzahlungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung deines Unternehmens erfasst werden, wirken sich die Neuregelungen der IFRS über die Bilanz hinaus auch auf andere Bestandteile deines Jahresabschlusses aus.
IFRS 16 beeinflusst wichtige Kennzahlen, zum Beispiel das EBITDA und das EBIT deiner Firma. Unter dem EBITDA ist der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen zu verstehen. Das EBIT gibt den Gewinn vor der Berücksichtigung von Steuern und Zinsen an.
Eine Bilanzierung nach IFRS 16 wirkt sich darüber hinaus auf die Kapitalflussrechnung aus. Warum? Weil die Tilgungsleistungen von dir als Leasingnehmer in die Analyse des Cashflows einfließen.
Wie geht eine Bilanzierung nach IFRS 16 leichter von der Hand?
Um einen Leasinggegenstand in Abstimmung mit der internationalen Rechnungslegung nach IFRS 16 rechtskonform zu bilanzieren, solltest du eine geeignete Software mit anwenderfreundlichen Tools einsetzen. Die Tools helfen dir dabei, den Überblick über die Leasingverbindlichkeiten zu behalten, die dein Unternehmen als Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlen muss.
Bei mehreren Leasingverhältnissen unterstützt dich eine professionelle Software dabei, die einzelnen Leasingverträge zu verwalten. Hierdurch bekommst du mehr Transparenz in deiner Bilanz sowie in der Gewinn-und Verlustrechnung.
Eine IFRS-kompatible Software unterstützt dich überdies dabei, deine Leasingverhältnisse rechtskonform in IFRS 16 zu übertragen. Und du hast die Möglichkeit, die Daten im Konzernabschluss – falls aus deinem StartUp eine Aktiengesellschaft wurde – darzustellen.
Fazit
IFRS 16 bringt viele besondere Anforderungen mit sich. Diese wirken sich bei einem Leasing auf deine Gewinn- und Verlustrechnung wie auch auf deine Bilanzierung aus.
Wenn du mehrere Leasingverträge am Laufen hast, musst du dafür sorgen, dass du eine klare Übersicht bekommst. Zum Beispiel, um eine saubere Kapitalflussrechnung umsetzen zu können. Da dies alles andere als einfach ist, benötigst du in deinem Team einen entsprechenden Experten – oder eine externe Unterstützung. Zudem kann die Anschaffung einer speziellen IFRS-kompatiblen Software dabei helfen, alle Vorgaben rechtskonform umzusetzen.
Bilder: Freepik, DIY Investor