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Steuertermine 2023: Diese Fristen müssen Unternehmer unbedingt beachten [inkl. Vorlagen]

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Wer Steuerabgabefristen versäumt, hat mit Zuschlägen zu rechnen. Daher solltest du die Steuertermine für 2023 genau kennen und in deinem Kalender rot anstreichen!

Diese Steuertermine sind dieses Jahr wichtig

Auch im Jahr 2023 müssen alle Arten von Unternehmer und Unternehmen wieder darauf achten, ihre Steuertermine genau einzuhalten. Denn das Steuerrecht gibt für die Erfüllung der zahlreichen Steuerpflichten genaue Termine und Fristen vor.

Als Solo-Selbstständiger, StartUp-Gründer oder Finanzverantwortlicher in einer mittelständischen Firma gilt es, zahlreiche Stichtage für Anmeldungen, Erklärungen und Vorauszahlungen zu beachten. Diese verteilen sich über das ganze Jahr hinweg.

Wir sagen dir, wann diese wichtigen Steuertermine sind. Und wir verraten dir wichtige Tipps, um unnötigen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Welche Steuerpflichten müssen Unternehmen erfüllen?

In der Regel fallen für Selbstständige und Unternehmer mehrere Steuerarten an, für deren Bearbeitung, Erklärung, Meldung und Bezahlung genaue Termine vorgegeben wurden. Die folgenden Steuerarten sind dabei besonders wichtig:

    • Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt)
    • Einkommensteuer
    • Körperschaftsteuer
    • Lohnsteuer
    • Gewerbesteuer

Die Steuerarten, mit denen du dich befassen musst, richten sich nach der Art deines Unternehmens bzw. deiner Unternehmung sowie nach den Umsätzen, die erzielt werden. So hast du als Solo-Entrepreneur keine Lohnsteuer zu bezahlen, da du keine fest angestellten Mitarbeiter beschäftigst. Und als echter Freiberufler entfällt für dich die Gewerbesteuer.

Tipp: Mache dich als frisch gebackener Unternehmer beim Finanzamt und/oder deinem StartUp-Steuerberater schlau, welche Steuerarten für dich relevant sind!

Welche Steuertermine gelten im Jahr 2023 für die Einkommensteuer?

Laut § 25 EStG ist die Einkommensteuer einmal jährlich zu erklären und zu bezahlen. In der Einkommensteuer-Jahreserklärung müssen Steuerpflichtige ihre Einkünfte – zum Beispiel die Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit – aus einem Kalenderjahr angeben und bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt einreichen.

Wichtig: Für 2023 hat man die Abgabefrist deutlich verlängert! Du musst demnach deine Steuerunterlagen für 2022 erst bis zum 2. Oktober 2023 einreichen.

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Was gilt für Einkommensteuer-Vorauszahlungen?

Das Finanzamt teilt dir auf Grundlage deiner Einkommensteuerschuld aus dem Vorjahr per Bescheid mit, wie hoch deine Einkommensteuervorauszahlungen ausfallen. Diese sind vierteljährlich zu leisten.

Die Steuertermine für deine Einkommensteuervorauszahlungen fallen 2023 Jahr auf folgende Tage:

    • 10. März 2023
    • 12. Juni 2023
    • 11. September 2023
    • 11. Dezember 2023

Welche Fristen gelten für die Körperschaftsteuer?

Da die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften das Gegenstück zur Einkommensteuer für steuerpflichtige Personen ist, gelten für sie dieselben Abgabetermine wie für die Einkommensteuer.

Das heißt, an diesen Tagen haben GmbHs Ihre Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen zu bezahlen:

    • 10. März 2023
    • 12. Juni 2023
    • 11. September 2023
    • 11. Dezember 2023

Wann wird im Jahr 2023 die Gewerbesteuer fällig?

Für Selbstständige oder Unternehmer, die ein Gewerbe betreiben, gibt es eine weitere Steuerart, die bedacht werden muss: die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, deren Höhe unter anderem vom Hebesatz deiner Kommune abhängt, musst du an diesen Tagen entrichten:

    • 15. Februar 2023
    • 15. Mai 2023
    • 15. August 2023
    • 15. November 2023

Wann ist die Lohnsteuer abzuführen?

Regulär ist die Lohnsteuer bis zum 10. Kalendertag des Monats nach der Auszahlung des Lohns zu melden und zu bezahlen. Kleine Unternehmen können die Lohnsteuer vierteljährlich oder einmal pro Jahr anmelden und begleichen.

Dabei gelten für die Lohnsteueranmeldungen dieselben Stichtage wie für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Das bedeutet für das Jahr 2023:

    • 10. Januar
    • 10. Februar
    • 10. März
    • 11. April
    • 10. Mai
    • 12. Juni
    • 10. Juli
    • 10. August
    • 11. September
    • 10. Oktober
    • 10. November
    • 11. Dezember 

Was müssen Unternehmen bei der Umsatzsteuer beachten?

Das Umsatzsteuergesetz führt genau aus, wie dein Unternehmen vereinnahmte Umsatzsteuern ermittelt und wann du dem Finanzamt gegenüber die Steuerschuld erklären und begleichen musst.

Im §18 UStG gibt der Gesetzgeber drei Möglichkeiten für die Terminierung von Umsatzsteuererklärungen und Voranmeldungen vor: Abhängig von der Steuerschuld des Vorjahres müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgeben.

Umsatzsteuervoranmeldung: Wann sind die Termine 2023?

Die ermittelten Steuerbeträge musst du zeitgleich mit den Stichtagen für die Abgabe bezahlen. Die monatliche UStVA ist jeweils bis zum 10. Kalendertag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt, einzureichen. Fällt der 10. Kalendertag auf einen werkfreien Tag, endet die Abgabefrist am darauffolgenden Werktag.

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung solltest du daher im Jahr 2023 spätestens an den folgenden Terminen einreichen:

    • 10. Januar
    • 10. Februar
    • 10. März
    • 11. April
    • 10. Mai
    • 12. Juni
    • 10. Juli
    • 10. August
    • 11. September
    • 10. Oktober
    • 10. November
    • 11. Dezember 

Auch für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gilt der 10. Kalendertag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt. Fällt der Termin auf einen werkfreien Tag, verschiebt sich die Abgabe entsprechend. Die spätesten Steuertermine für die vierteljährliche UStVA sind somit am:

    • 10. Januar 2023
    • 11. April 2023
    • 10. Juli 2023
    • 10. Oktober 2023

Nicht vergessen: Nach Ablauf des Kalenderjahres ist zusätzlich eine Jahreserklärung zu erstellen! Der letzte Steuertermin für die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung ist jedes Jahr auf den 31. Juli festgesetzt. Nicht aber in 2023! Hier gilt eine Verlängerungsfrist bis zum 2. Oktober 2023.

Was gilt für Unternehmensgründer?

In den ersten beiden Jahren nach der Gründung eines Unternehmens hast du die Pflicht, neben der jährlichen Umsatzsteuererklärung auch eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen und abzugeben. Die Abgabepflicht für Gründer besteht unabhängig von den Umsätzen.

Was müssen Kleinunternehmer beachten?

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung? Als Kleinunternehmer bist du von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben, befreit. Daher fallen für dich keine Voranmeldungen an. Lediglich die jährliche Umsatzsteuererklärung musst du als Kleinunternehmer erstellen, dabei darfst du aber keine Vorsteuer abziehen!

Was bringt eine Dauerfristverlängerung?

Ist es dir bzw. deinem Unternehmen auf keinen Fall möglich, die genannten Termine einzuhalten, kannst du eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung beantragen. Sie ermöglicht einen Aufschub von vier Wochen für die Abgabe der UStVA.

Der Abgabetermin des Monats April verschiebt sich somit beispielsweise auf den 10. Juni, die vierteljährliche UStVA des zweiten Quartals wird erst bis zum 10. August 2023 fällig.

Steuertermine 2023: Kostenlose Vorlagen als Download

Hast du nun etwas die Übersicht verloren, wann was genau zu einzureichen ist? Kein Problem! Nutze einfach diese kostenlosen Vorlagen im PDF-Format zum Ausdrucken, damit du keinen Termin mehr vergisst:

> Steuertermine-Vorlage 2023 von Steuertipps.de

> Steuertermine-Vorlage 2023 von Steuerschroeder.de

> Steuertermine-Vorlage 2023 von  Rödl & Partner


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Achtung – Corona-Sonderregelungen!

Im Jahr 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, machte die Regierung ein kleines Geschenk. Dieses lautete: Die Standard-Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, die alle Freelancer und Unternehmen für ihre Produkte und Dienstleistungen angaben bzw. verrechnen mussten, sank von 19 auf 16 Prozent. Gleichzeitig sank auch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent.

Diese Regelung galt zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020. Unter den ermäßigten Steuersatz fielen laut § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) unter anderem Erzeugnisse aus der Land- und Forstwirtschaft, Futtermittel, Lebensmittel (ausgenommen Luxuslebensmittel), Bücher, Zeitungen, ausgewählte Getränke und unselbstständige Nebenleistungen (wie Hotelübernachtungen), Warenverpackungen sowie Versandkosten.

Das heißt, rechnest du 2023 noch Leistungen ab, die 2020 erbracht wurden, können sie von der Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuer-Sonderregelung betroffen sein.

Was ist dabei zu beachten?

Der Zeitpunkt entscheidet! Bei Dienst- oder Werkverträgen gilt das Datum, an dem die Leistung erbracht bzw. abgenommen wurde, als das Kriterium, ob die MwSt.-Senkung gültig ist. Liegt dieses Datum zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020, kommt der gesenkte Steuersatz zur Anwendung.

Folglich fallen bzw. fielen für alle erbrachten oder abgenommenen Leistungen ab dem 1. Januar 2021 wieder die bisherigen Standard-Mehrwertsteuersätze an.

Infografik Mehrwertsteuersenkung (Bild: freelancermap.de)

Eine Ausnahme von der Sonderregelung gab es: All diejenigen, die als Kleinunternehmer keine Mehr- bzw. Umsatzsteuer ausweisen, waren von der Mehrwertsteuer-Senkung ausgenommen.

Auch an die ausländische Umsatzsteuer denken!

Die Umsatzsteuer wird in vielen Ländern erhoben. Sie fällt ziemlich unterschiedlich aus. Während in Deutschland der Normalsatz bei 19 Prozent liegt, ist er in Ungarn bei 27 Prozent und in Zypern nur bei 18 Prozent. Noch verwirrender wird es, wenn du in die USA blickst: Hier schwanken die Umsatzsteuer-Sätze je nach Bundesstaat zwischen 0 Prozent und 10 Prozent.

Machst du Geschäfte mit ausländischen Auftraggebern und Auftragnehmern, musst du an die Verrechnung der Umsatzsteuer denken – zum Beispiel an das Reverse-Charge-Verfahren. Dieses ist über die sogenannte Zusammenfassende Meldung zu erledigen, die du zusätzlich zu deiner jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldung abgibst.

Wo welche Umsatzsteuer im Normalsatz erhoben wird, siehst du in folgender Infografik von SevDesk:

Schaubild: Übersicht der Umsatzsteuer-Sätze in Europa - Normalsatz (Bild: SevDesk)

Alles selbst machen oder an einen Steuerberater auslagern?

Was für Großkonzerne kein Problem darstellt, kann gerade für StartUps eine mittlere Katastrophe sein: Die Erfüllung einer ordentlichen Buchhaltung bzw. Finanzbuchhaltung und die damit verbundenen Steuerabgaben. Den meisten Jungunternehmern mangelt es nicht am Tatendrang – aber oftmals am KnowHow.

Als Unternehmer bist du gesetzlich dazu verpflichtet, die genannten Steuertermine einzuhalten, indem du die Erklärungen rechtzeitig abgibst und die Zahlungen veranlasst. Dazu gesellt sich noch weiterer „Papierkram“, den du fürs Finanzamt erledigen musst: Je nachdem, welche Voraussetzungen du erfüllst, hast du entweder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Bilanz zu erstellen – und diese Buchführung darf nicht über Excel erfolgen!

Du siehst, die Thematik fällt sehr komplex aus. Da ist ein Steuerberater auf den ersten Blick wirklich Gold wert. Er kennt sich in diesem Bereich aus und kann dich entsprechend beraten. Ein weiterer Vorteil: Als Fachmann/-frau wissen die Experten sofort, welche Lücken sie ausnutzen können, um für dich ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Das klingt natürlich zunächst sehr gut. Doch dann kommt die Frage nach den Ausgaben – Fachkräfte kosten nun einmal Geld. Gerade frisch gegründete StartUps, die kaum oder noch gar keine Umsätze erzielen, verfügen nicht über das Budget für einen Steuerberater.

Steuer-Software: Kompliziertes einfach machen

Es gibt diverse Programme von namhaften Herstellern wie Lexware, Buhl oder SAGE auf dem Markt, die dir dabei helfen, deine Buchführung selbstständig zu erledigen.

Eine Steuer-Software bietet den Vorteil, dass sie deutlich günstiger ist als ein Steuerberater. Du kannst sie entweder als Komplettpaket, Branchen- oder Cloud-Lösung erwerben. Weiterhin besteht oft die Möglichkeit, das Programm als monatliches oder jährliches Abonnement zu nutzen.

Mangelndes Fachwissen im Rechnungswesen stellt ebenfalls kein Problem dar. Es gibt schließlich viele kostenlose Ratgeber und Vorlagen im Internet, die Laien bei einzelnen Aspekten der Buchhaltung helfen können. Sie sind meist übersichtlich und vor allem nutzerfreundlich aufgebaut, bieten wichtige Hilfestellungen und weisen auf Steuersparmöglichkeiten hin.

Wichtig ist, dass dein Steuerprogramm über eine Schnittstelle zu DATEV und/oder ELSTER verfügen sollte. Dadurch ist die Steuererklärung schnell gemacht und an das Finanzamt geschickt. Und du erhältst bei Gesetzesänderungen sofort Updates und Aktualisierungen.

Steuersoftware versus Steuerberater: Was ist besser?

Selbstverständlich haben beide Varianten ihre Vor- und Nachteile. Ein Steuerberater kostet deutlich mehr als ein Steuerprogramm, dafür übernimmt er alle relevanten Tätigkeiten und die Haftung bei Mängeln bzw. Fehlern. Die Kosten eines Buchhaltungsprogramms sind überschaubar, aber du trägst die volle Verantwortung – zum Beispiel für die Einhaltung der Steuertermine.

Unser Tipps:

  • Beschäftige dich ausgiebig mit dem Thema Steuererklärung, bevor du eine Entscheidung triffst. Die Ansprechpartner in einem Gründerzentrum können dir sicherlich weiterhelfen.
  • Nutze die Testversionen der Programme, um dir einen Überblick zu verschaffen. Alternativ kannst du deine Steuererklärung auch direkt über ELSTER erledigen.

Rückblick: So sahen 2022 die Steuertermine aus

Übersicht der wichtigsten Steuertermine 2022 (Bild: SevDesk)

Bilder: Pixabay, Freelancermap, Sevdesk

2 Kommentare

  1. Als StartUp-Gründer war die Information über die verlängerte Abgabefrist für die Steuerunterlagen 2022 ein Lebensretter für mich. Die zusätzliche Zeit hat mir ermöglicht, mich sorgfältig mit den Unterlagen auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Ich konnte sogar einen Steuerberater konsultieren, der mir half, Fehler zu vermeiden. Dieser Artikel ist ein Muss für jeden Unternehmer, der die Fristen und Regelungen verstehen möchte. Ich schätze die klare Darstellung und die hilfreichen Tipps, die mir das Leben erleichtert haben. Danke, StartUpWissen, für diese wertvollen Informationen!

  2. Als Mitgründerin eines StartUps weiß ich, wie stressig es sein kann, alle Unterlagen für die Steuererklärung rechtzeitig zusammenzubekommen. Die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 2. Oktober 2023 ist eine enorme Erleichterung für mich. Dieser Artikel hat mir geholfen, diese wichtige Änderung rechtzeitig zu erkennen. Ein großes Dankeschön an StartUpWissen.biz für die stets aktuellen und hilfreichen Informationen.

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