Steuerschulden Stundung (Bild: Shutterstock)

Wie kann man Steuerzahlungen verschieben? Und kann man sie ganz verfallen lassen?

  • Letztes Update:1 Jahr 
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Was ist, wenn man in eine Unternehmenskrise gerät und seine Steuern nicht bezahlen kann? Wann ist eine Stundung oder gar ein Erlass möglich?

Ein Gastbeitrag von Dipl.-Kfm. Dimitri Uschner, Steuerberater

Wie kann man mit ungünstigen Steuerzahlungen umgehen?

Eine Möglichkeit ist, die Steuern stunden zu lassen. Das betrifft vor allem solche Fälle, in denen die Steuer festgesetzt wurde, der Steuerpflichtige aber nicht in der Lage ist, diese Steuer zu entrichten. Das kann zum Beispiel durch unerwartet eingetretene Umstände passieren.

Werden Steuern gestundet, bedeutet das allerdings nicht, dass diese ein für alle mal „aus der Welt sind“! Stundung bedeutet lediglich, dass diese Steuern zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet werden müssen.

Warum kann es notwendig seit, Steuern stunden zu lassen?

Dadurch, dass im Fall von sog. Veranlagungssteuern wie bspw. der Einkommensteuer eine gewisse Zeit vergehen kann zwischen dem Zeitpunkt der Steuerentstehung und der Steuerfestsetzung, können unerwartete Entwicklungen eintreten, die die Liquidität des Steuerpflichten negativ verändern.

Zum Beispiel kann die Einkommensteuererklärung des Jahres 2020 noch bis zum 31. Juli 2021 bzw. bei Vertretung durch einen Steuerberater sogar bis zum 28. Februar 2022 eingereicht werden. Bis das Finanzamt den Steuerbescheid erlässt, können im Einzelfall mehrere Monate vergehen. Erzielte man in 2020 einen Gewinn oder einen Überschuss, der höher ist als der, der den Vorauszahlungen zugrunde lag, wird der Steuerbescheid regelmäßig in einer Nachzahlung resultieren.

In der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Steuerentstehung und dem Erlass des Steuerbescheids können unerwartete Umstände eintreten, die eine sofortige Zahlung der Steuer unmöglich machen.

Kann man ohne Weiteres Steuern stunden lassen?

Regelmäßig soll die Stundung nur auf Antrag und gegen eine Sicherheitsleistung gewährt werden. Einzubehaltende Entrichtungssteuern wie bspw. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sind hiervon ausgeschlossen. An die Stundung sind des Weiteren strenge Voraussetzungen geknüpft.

Der Gesetzgeber fordert das Vorliegen sog. „erheblicher Härte“. Da dieser Begriff nicht gesetzlich definiert ist, wird eine im Ermessen des Finanzamts liegende Entscheidung getroffen. Dafür sollen die folgenden, vom Einzelfall abhängige Kriterien berücksichtigen werden.

Zum einen werden persönliche Gründe geprüft. Dafür muss der Steuerschuldner stundungsbedürftig und stundungswürdig sein. Stundungsbedürftigkeit kann dann gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige bspw. aufgrund einer Krankheit oder aufgrund unvorhergesehenen, unvermeidbaren Ausgaben nicht in der Lage ist, die Steuer pünktlich in voller Höhe zu entrichten.

Was ist Stundungswürdigkeit?

Bei der Stundungswürdigkeit wird regelmäßig gefordert, dass der Steuerschuldner die Zwangslage nicht selbst verschuldet haben muss. Eine selbstverursachte Lage könnte bspw. dann vorliegen, wenn der Steuerschuldner mit der Nachzahlung rechnen musste, aber die finanziellen Mittel dafür anderweitig und vor allem ohne betriebliche Notwendigkeit verwendet hat.

Zum anderen müssen sachliche Gründe vorliegen. Das kann bspw. dann der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige sich auf die Nachzahlung nicht vorbereiten konnte. Beispielsweise wenn zu der zu erwartenden Nachzahlung noch eine Nachzahlung aufgrund einer Betriebsprüfung hinzu kommt oder eine Erstattung aus einer anderen Steuerart angerechnet werden kann, jedoch noch nicht festgesetzt worden ist.

Aus diesem Grund müssten die Gründe im Antrag auf Stundung hinreichend begründet werden. Der Antrag sollte auch vor der Fälligkeit der Steuer gestellt werden. Im Übrigen ist es auch möglich, nur einen Teil der Steuerschuld stunden zu lassen, wenn man sie zu einem Teil pünktlich entrichten kann.

Bei der Stundung können Zinsen anfallen

Wer beim Finanzamt eine Stundung beantragen möchte, sollte beachten, dass hierbei Zinsen entstehen können. Diese erhöhen die Zahllast zusätzlich. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn die Erhebung der Zinsen unbillig wäre, wird von der Erhebung abgesehen. Das wird einzelfallabhängig zu prüfen sein.

Steuern in Raten bezahlen

Da bei einer gewährten Stundung die Steuern später zu entrichten sind, ist eine Zahlung in Raten ebenfalls denkbar. Es empfiehlt sich, bereits in dem Antrag auf Stundung dem Finanzamt einen Vorschlag über mögliche Teilzahlungen sowie Zahlungszeitpunkte zu machen. Auf diese Weise ist es möglich, die Steuerschuld zum einen in Raten zu tilgen und zum anderen zumindest teilweise zur Entlastung hinsichtlich der Stundungszinsen beizutragen.

Erlass von Steuerschulden

Im Gegensatz zu der Stundung, bei welcher lediglich der Zeitpunkt für die Zahlung der Steuern hinausgezögert wird, „verzichtet“ das Finanzamt bei einem Erlass vereinfacht gesagt auf die Steuer. Damit führt der Erlass zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs des Finanzamts.

Dieser Fall dürfte in der Regel eher die Ausnahme darstellen und die Entscheidung hierüber trifft das Finanzamt nach Lage des Einzelfalls. Voraussetzung ist, dass die Einziehung der Steuer unbillig wäre. Hier werden sachliche und persönliche Billigkeitsgründe geprüft, die einzelfallabhängig genau betrachtet werden müssen.

Ob Erlass zu gewähren ist, liegt jedoch im Ermessen des Finanzamts. Die Umstände, die einen Erlass von Steuerschulden notwendig machen, sind in der Regel einschneidend. Aus diesem Grund sollte der in die Zwangslage gekommene Steuerschuldner in Vorbereitung des Antrags sachkundigen Rat einholen, z.B. bei seinem Steuerberater.

Anpassung von Steuervorauszahlungen

Die wohl am häufigsten ergriffene Massnahme, seine Steuerzahlungen zu reduzieren, ist die Herabsetzung von Vorauszahlungen. Dabei kann man die Steuervorauszahlungen teilweise oder auch vollständig herabsetzen lassen. Dem Antrag wird bei hinreichender Begründung in der Regel ohne große zeitliche Verzögerung zugestimmt.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Denn wie es der Name schon sagt, sind es lediglich Vorauszahlungen auf die später festzusetzende Steuer. Durch die Vorauszahlungen soll die Steuer nämlich bereits unterjährig anteilig entrichtet werden. Lässt man die Vorauszahlungen unbegründet herabsetzen, führt das zwar zu einer niedrigeren unterjährigen Steuerzahlung. Dafür wird man mit einer entsprechend höheren Nachzahlung rechnen müssen.

Die Herabsetzung von Vorauszahlungen bietet sich vor allem dann an, wenn man absehen kann, dass die Ertragslage schwächer ausfallen wird als erwartet. Denn die Vorauszahlungen werden in der Regel auf Basis der letzten Steuerfestsetzung ermittelt.

Was ist mit Steuervorauszahlungen bei einer Unternehmensgründung?

Vorauszahlungen können aber auch auf Grundlage einer Prognose festgesetzt werden. Insbesondere bei Unternehmensgründungen wird man vom Finanzamt aufgefordert, eine Schätzung zum voraussichtlichen Jahresergebnis abzugeben. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Berechnung der Vorauszahlungen. Stellt sich heraus, dass die Entwicklung unter der Erwartung bleibt, kann ein Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen mit entsprechender Begründung durchaus Sinn machen.

Umgekehrt kann es sich anbieten, freiwillig mehr vorauszuzahlen, wenn man mit einer höheren Steuerbelastung rechnet. Auf diese Weise wäre es möglich, eine später auf einmal anfallende hohe Nachzahlung zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. Hier bietet eine rechtzeitige Planung eine gewisse Sicherheit.


Über den Autor:

Dipl.-Kfm. Dimitri Uschner, LL.M. ist als Steuerberater in Dortmund tätig. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit bei der KPMG AG arbeitet Dimitri Uschner überwiegend in der Mittelstandsberatung, mit dem Schwerpunkt auf dem Unternehmenssteuerrecht sowie Private Clients im internationalen Umfeld.


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Bild: Shutterstock

4 Kommentare

  1. Vielen Dank für den informativen Beitrag zum Verschieben einer Steuerzahlung. Gut zu wissen, dass es neben der Möglichkeit einer Stundung auch den Erlass von Steuerschulden gibt. Ich werde mich an ein
    Steuerberater wenden, der mich diesbezüglich beraten kann.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zur Steuerstundung. Interessant, dass dies nur auf Antrag und gegen eine Sicherheitsleistung gewährt wird. Ich habe auch gerade Probleme mit der Liquiditätsverschiebung und werde mal ein Unternehmen für Steuerberatung anfragen, ob sie den Antrag für mich stellen können.

  3. Dankeschön für diese Informationen zum Stunden von Steuern. Ich habe gerade Probleme meine Steuern rechtzeitig zu zahlen und werde mal meinen Steuerberater fragen, ob wir die Stundung bekommen könnten. Gut zu wissen, dass dafür ein Antrag und eine Sicherheitsleistung nötig wäre.

  4. Vielen Dank für diesen Beitrag zur Stundung von Steuern. Gut zu wissen, dass man die Zwangslage nicht selbst verschuldet haben darf, um einen Antrag auf Stundung stellen zu können. Ich werde mich mal bei einem Steuerberater informieren, wie ich den Antrag am besten stelle.

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